Erfolgt der tägliche Verbandswechsel nicht durch den Arzt so ist dies ein grober Behandlungsfehler!
Zur Entscheidung des OLG Köln, VersR 1997, 366:
Erfolgt der tägliche Verbandswechsel nicht durch den Arzt bei einem luxiertem Mittelfinger, der operativ eingerichtet wurde, so ist dies ein grober Behandlungsfehler!
Zum Fall:
Der Patient erlitt durch einen Sturz eine Luxation des Mittelfingers. Die operative Versorgung der Luxation erfolgte verspätet, deshalb musste mit einem erhöhten Infektionsrisiko gerechnet werden. Auf Grund dieser Gegebenheiten war der tägliche Verbandswechsel von einem Arzt vorzunehmen.
Es traten Schmerzen in der Hand nach der Operation auf. Die Verabreichung von Analgetika war gegeben aber nur nach erfolgter Kontrolle des Operationsgebiets. Die Wunde war auf eine Infektion hin zu überprüfen.
Es erfolgte die Entlassung aus dem Krankenhaus ohne Kontrolle des Operationsgebietes nach Abnahme des Verbandes.
Es lag nach der Entlassung eine so starke Infektion des Operationsgebietes vor, so dass der Mittelfinger amputiert werden musste.
Die beklagte Klinik musste folgende Punkte zu ihrer Entlastung nachweisen:
- Täglicher Verbandswechsel durch den Arzt;
- Kontrolle des Operationsgebietes durch den Arzt vor Verabreichung von Analgetica;
- Besichtigung des Operationsgebietes durch einen Arzt vor Entlassung;
- Nachweis, dass die Infektion nicht zu beherrschen war, bzw. nach Einhaltung der oberen Punkte nicht abwendbar gewesen sei;
Da die Klinik die oben genannten Punkte im Einzelnen nicht nachweisen konnte, ging das Gericht von einem groben Behandlungsfehler aus.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr RA Michael Graf
ANWALTGRAF, Freiburg
Hinweis: Bei dem hier vorgestellten Fall handelt es sich u.U. um einen realen Fall, ggf. sogar aus unserer Kanzlei. Es werden bei solchen dann aber die Namen aller Beteiligten, sowie die Datumsangaben, die Zahlen und die sonstigen genannten Beträge abgeändert und/oder abgekürzt, um den Fall dadurch zu anonymisieren. |