Eine unterlassene Röntgendiagnostik ist ein grober Behandlungsfehler
Entscheidung BGH, NJW 1989, 2332:
Eine unterlassene Röntgendiagnostik ist ein grober Behandlungsfehler
Zum Fall:
Ein Mann verunglückte bei einem Verkehrsunfall und kam mit schweren Verletzungen in das Krankenhaus.
Im Krankenhaus gab der Patient starke Schmerzen im Schultergelenk an.
Der behandelnde Arzt musste in diesem Fall dem Verdacht einer Eckgelenkssprengung nachgehen, nachdem der Patient auch Tage nach dem Unfall weiter über starke Schmerzen im Bereich der Schulter klagte. Dies erfolgt normalerweise durch eine engmaschige Röntgenkontrolle.
Unterlässt der behandelnde Arzt die Röntgenkontrolle, dann handelt es sich um einen groben Behandlungsfehler.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr RA Michael Graf
ANWALTGRAF, Freiburg
Hinweis: Bei dem hier vorgestellten Fall handelt es sich u.U. um einen realen Fall, ggf. sogar aus unserer Kanzlei. Es werden bei solchen dann aber die Namen aller Beteiligten, sowie die Datumsangaben, die Zahlen und die sonstigen genannten Beträge abgeändert und/oder abgekürzt, um den Fall dadurch zu anonymisieren. |