Unser Mandant litt unter einer Distorsion am Knie. Trotz fehlender Indikation (Behandlungsfehler) führte der behandelnde Arzt einen operativen Eingriff durch.
Unser Mandant erlitt eine Verstauchung am Knie. Wegen anhaltender Schmerzen begab er sich zu einem Othopäden. Dieser stellte ohne jegliche Untersuchungen eine „mediale Meniskopathie“ fest. Aufgrund dessen begab sich unser Mandant zu einer MRT-Untersuchung. Auf der MRT-Bildgebung war kein krankhafter Befund zu sehen.
Nichtsdestotrotz hielt der behandelnde Arzt an seiner ursprünglich gestellten Diagnose fest und drängte unseren Mandanten zu weiteren, invasiven Behandlungen. Einen Monat später wurde deshalb durch besagten Arzt eine Arthroskopie durchgeführt. Über möglichen Risiken wurde unser Mandant vor der Operation nicht aufgeklärt. Trotz eindeutigem MRT erfolgte im Rahmen dieses Eingriffs ein „laterales Release“. Dies war jedoch unnötig, da keine Anzeichen eines Patelladysplasie zu sehen waren. Nach der Operation verschlimmerte sich der Zustand des Knies. Bis heute kann unser Mandant nicht mehr schmerzfrei den Alltag überstehen. Wir gehen aus Arzthaftung gegen den verantwortlichen Arzt vor.