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Unfallversicherung: Wir fordern bei der Gegenseite eine Invaliditätsleistung und ausstehende Rentenansprüche iHv insgesamt 260.000,00 Euro

Versicherungsgesellschaften schieben häufig Ihre Pflicht zur Invaliditätsleistung absichtlich in die Zukunft hinaus, um im Endeffekt weniger zu leisten.

Aktuell bearbeiten wir einen versicherungsrechtlichen Fall, indem sich die Versicherung weigert, unfallbedingten Leistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag zu bezahlen, obwohl eine Invalidität festgelegt wurde und der Sachverhalt eindeutig ist.

Unsere Mandantin wurde als Fußgängerin von einem PKW mit einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h erfasst. Durch dieses Unfallereignis erlitt sie  schwerwiegende Verletzungen im Gesicht, der Hüfte und am Bein. Notfallmäßig wurde Sie in ein nahegelegendes Krankenhaus gebracht. Es wurde ein Polytrauma mit Mittelgesichtsfraktur und eine Schädel-Hirn-Trauma festgestellt. Im Anschluss musste sie eine mehrwöchige Therapie und eine Vielzahl von Operationen über sich ergehen lassen. Seither leidet unsere Mandantin  unfallbedingt unter mehreren körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen. Diese Beeinträchtigungen ergaben letztlich einen Invaliditätsgrad von 85 %. Das Unfallereignis wurde rechtzeitig, mit den entsprechenden Attesten und ärztlichen Feststellungen an ihre Versicherung gemeldet. Trotz, dass bei Vertragsabschluss eine hohe Leistung im Invaliditätsfall sowie eine monatliche Unfallrente, versichert wurde, erkennt die Versicherung ihre Leistungngspflicht nicht an. Seit fast dreieinhalb Jahren nach dem Unfallereignis wurde nicht einmal eine Erstbemessung seitens der Versicherung durchgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Graf

Fachanwalt für Versicherungsrecht

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10.03.2025Empfehlung! Sehr geehrte Damen und Herren, den einzigen Punkt, wo es wahrscheinlich keiner Verbesserung Bedarf ,war der von Zeit zu Zeit persönliche auch Face to Face Austausch ,welcher aus den bekannten Gründen speziell zu Beginn nicht stattfinden konnte. Nochmals besten Dank für die Unterstützung in den letzten Jahren MfG Trippold
27.02.2025Empfehlung! Sehr zufrieden, Exzellente Spezialisten im Bereich Medizinrecht.
25.07.2024Empfehlung! Die komplexe Materie (Behandlungsfehler-Arzthaftpflichtansprüche) wurde von der Kanzlei Graf bestens und sorgfältig aufgearbeitet. Da wo andere Rechtsanwälte aufgehört haben, hat die Kanzlei Graf weiter gemacht und nicht aufgegeben. Die Kanzlei ist zu empfehlen.
02.07.2024Empfehlung! Top Kanzlei Ich war sehr zufrieden sowohl mit der Beratung als auch dem Engagement & Durchhaltevermögen dass sie an den Tag gelegt haben. Sie haben für mich die große Schlacht gegen eine Versicherung um meine Zukunft geschlagen und den Sieg errungen. VIELEN DANK an dieser Stelle nochmal!!! Was für mich auch wichtig ist: Menschlichkeit und Freundlichkeit. Man ist in solchen Situationen sowieso schon nervlich belastet und daher tut es gut wenn man einen freundlichen Umgang erfährt. Das war hier auch definitiv der Fall. Jedes Gespräch war immer ein gutes Gespräch. Ich wurde immer auf dem Laufenden gehalten und es gab immer eine Strategie über die ich beraten wurde. Mit gutem Gewissen kann ich die Anwälte weiter empfehlen
05.04.2024Empfehlung! Beratung und Kompetenz. Sehr freundliches Team.


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