Versicherungsgesellschaften schieben häufig Ihre Pflicht zur Invaliditätsleistung absichtlich in die Zukunft hinaus, um im Endeffekt weniger zu leisten.
Aktuell bearbeiten wir einen versicherungsrechtlichen Fall, indem sich die Versicherung weigert, unfallbedingten Leistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag zu bezahlen, obwohl eine Invalidität festgelegt wurde und der Sachverhalt eindeutig ist.
Unsere Mandantin wurde als Fußgängerin von einem PKW mit einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h erfasst. Durch dieses Unfallereignis erlitt sie schwerwiegende Verletzungen im Gesicht, der Hüfte und am Bein. Notfallmäßig wurde Sie in ein nahegelegendes Krankenhaus gebracht. Es wurde ein Polytrauma mit Mittelgesichtsfraktur und eine Schädel-Hirn-Trauma festgestellt. Im Anschluss musste sie eine mehrwöchige Therapie und eine Vielzahl von Operationen über sich ergehen lassen. Seither leidet unsere Mandantin unfallbedingt unter mehreren körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen. Diese Beeinträchtigungen ergaben letztlich einen Invaliditätsgrad von 85 %. Das Unfallereignis wurde rechtzeitig, mit den entsprechenden Attesten und ärztlichen Feststellungen an ihre Versicherung gemeldet. Trotz, dass bei Vertragsabschluss eine hohe Leistung im Invaliditätsfall sowie eine monatliche Unfallrente, versichert wurde, erkennt die Versicherung ihre Leistungngspflicht nicht an. Seit fast dreieinhalb Jahren nach dem Unfallereignis wurde nicht einmal eine Erstbemessung seitens der Versicherung durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Graf
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht