Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Wären die behandelnden Ärzte im Rahmen der Operation am 04.02.2021 facharztgerecht vorgegangen, wäre es nicht zu der Verletzung der A. Abdominalis und A. Iliaca communis rechts mit den behandlungsfehlerbedingten Folgen gekommen.
Fakt ist, bei facharztgerechtem Vorgehen wäre eine solche Verletzung einer so großen Arterie mit der Folge von enormen Bewegungseinschränkungen, riesigen Narben und Wachstumsstörungen sowie Crush-Niere u.a. vermieden worden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!