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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 200.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 200.000,00 Euro.

Hätte der Behandler den Mandanten im Rahmen der Untersuchung am 28.08.2012, bzw. Im Rahmen der Auswertung der an diesem Termin genommenen Laborwerte, auf den erhöhten PSA-Wert von 3,08 ng/ml hingewiesen und ihn über die Empfehlung der Richtlinie informiert, bei einem solchen Befund jährliche Kontrolluntersuchungen inklusive der Bestimmung des PSA-Wertes durchzuführen, so wäre der Mandant dieser Empfehlung zweifelsfrei nachgekommen. In diesem Fall wäre das Prostatakarzinom frühzeitig erkannt worden und hätte gut behandelt werden können. 

 

Hätte der Behandler im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen am 08.12.2015 und am 12.08.2016 alle notwendigen Befunde erhoben, insbesondere eine Bestimmung de PSA-Wertes durchgeführt, hätte die Krebserkrankung des Mandanten früher festgestellt werden können. Eine frühzeitige Behandlung hätte deutlich bessere Heilungschancen mit sich gebracht.

 

Hätte der Behandler im Rahmen der Untersuchungen am 08.12.2015, spätestens jedoch am 12.08.2016 eine Operation des Karzinoms veranlasst, anstatt dem Mandanten lediglich die Präparate Tamsulosin und Flotrin zu verschreiben, so hätte die Bildung von Metastasen und das Fortschreiten der Krebserkrankung verhindert werden können. 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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