Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 190.000,00 Euro.
Hätte der Behandler im Rahmen der Vorstellung der Mandantin am 24.10.2019 eine umfangreiche Untersuchung der rechten Brust durchgeführt, insbesondere eine Mammographie und/oder eine CT-Untersuchung veranlasst und alle Befunde erhoben, hätte das Mammakarzinom der Mandantin früher festgestellt werden können. Sodann hätte eine rechtzeitige Antihormontherapie mittels Tamofixen stattfinden können, die sowohl die starke Ausbreitung der Krebserkrankung in die linke Brust, als auch die später notwendige Operation und die langwierige Chemotherapie sowie die Bestrahlung verhindert hätte.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!