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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 950.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 950.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte den bei der Mandantin bestehenden Bluthochdruck entsprechend dem fachärztlichen Standard behandelt, insbesondere die Einnahme von Captopril - bis mindestens zur stationären Blutdruckontrolle der Mandantin ab dem 10.05.2020 - fortgeführt und die Gabe von Nifedipin entsprechend der bestehenden Kontraindikation (Überempfindlichkeit) unterlassen, hätte die Reflextachykardie und der anschließende Atmenstillstand verhindert werden können. Bei einer Behandlung der Mandantin entsprechend dem fachärztlichen Standard wäre es nicht zu den gravierenden und dauerhaften Folgeschäden gekommen, unter den die Mandantin nun ihr Leben lang leiden wird.  

 

Hätten die Behandler die Eltern der Mandantin umfassend über den Off-Label-Einsatz des Präparats Nifedipin, sowie über das Risiko einer Relfextachykardie aufgklärt, hätten die Eltern der Gabe des Präparats nicht zugestimmt. Jedenfalls hätten sich die Eltern in einem echten Entscheidungskonflikt befunden, bei dem sie sich zunächst eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt hätten.

 

Hätten die Behandler die Mandantin rechtzeitig in eine Herzfachklinik verlegt, hätten die Behandler adäquat auf die erhöhten Herztöne der Mandantin reagieren können. So wäre es nicht zu einer Relfextachykardie mit darauffolgendem Atemstillstand gekommen. Zumindest hätten die Behandler besser mit der Situation umgehen und so die Reanimationszeit und damit einhergehend die bleibenden Schäden bei der Mandantin verringern können.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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