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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 950.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 950.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte den bei der Mandantin bestehenden Bluthochdruck entsprechend dem fachärztlichen Standard behandelt, insbesondere die Einnahme von Captopril - bis mindestens zur stationären Blutdruckontrolle der Mandantin ab dem 10.05.2020 - fortgeführt und die Gabe von Nifedipin entsprechend der bestehenden Kontraindikation (Überempfindlichkeit) unterlassen, hätte die Reflextachykardie und der anschließende Atmenstillstand verhindert werden können. Bei einer Behandlung der Mandantin entsprechend dem fachärztlichen Standard wäre es nicht zu den gravierenden und dauerhaften Folgeschäden gekommen, unter den die Mandantin nun ihr Leben lang leiden wird.  

 

Hätten die Behandler die Eltern der Mandantin umfassend über den Off-Label-Einsatz des Präparats Nifedipin, sowie über das Risiko einer Relfextachykardie aufgklärt, hätten die Eltern der Gabe des Präparats nicht zugestimmt. Jedenfalls hätten sich die Eltern in einem echten Entscheidungskonflikt befunden, bei dem sie sich zunächst eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt hätten.

 

Hätten die Behandler die Mandantin rechtzeitig in eine Herzfachklinik verlegt, hätten die Behandler adäquat auf die erhöhten Herztöne der Mandantin reagieren können. So wäre es nicht zu einer Relfextachykardie mit darauffolgendem Atemstillstand gekommen. Zumindest hätten die Behandler besser mit der Situation umgehen und so die Reanimationszeit und damit einhergehend die bleibenden Schäden bei der Mandantin verringern können.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

 

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10.03.2025Empfehlung! Sehr geehrte Damen und Herren, den einzigen Punkt, wo es wahrscheinlich keiner Verbesserung Bedarf ,war der von Zeit zu Zeit persönliche auch Face to Face Austausch ,welcher aus den bekannten Gründen speziell zu Beginn nicht stattfinden konnte. Nochmals besten Dank für die Unterstützung in den letzten Jahren MfG Trippold
27.02.2025Empfehlung! Sehr zufrieden, Exzellente Spezialisten im Bereich Medizinrecht.
25.07.2024Empfehlung! Die komplexe Materie (Behandlungsfehler-Arzthaftpflichtansprüche) wurde von der Kanzlei Graf bestens und sorgfältig aufgearbeitet. Da wo andere Rechtsanwälte aufgehört haben, hat die Kanzlei Graf weiter gemacht und nicht aufgegeben. Die Kanzlei ist zu empfehlen.
02.07.2024Empfehlung! Top Kanzlei Ich war sehr zufrieden sowohl mit der Beratung als auch dem Engagement & Durchhaltevermögen dass sie an den Tag gelegt haben. Sie haben für mich die große Schlacht gegen eine Versicherung um meine Zukunft geschlagen und den Sieg errungen. VIELEN DANK an dieser Stelle nochmal!!! Was für mich auch wichtig ist: Menschlichkeit und Freundlichkeit. Man ist in solchen Situationen sowieso schon nervlich belastet und daher tut es gut wenn man einen freundlichen Umgang erfährt. Das war hier auch definitiv der Fall. Jedes Gespräch war immer ein gutes Gespräch. Ich wurde immer auf dem Laufenden gehalten und es gab immer eine Strategie über die ich beraten wurde. Mit gutem Gewissen kann ich die Anwälte weiter empfehlen


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