Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 70.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen des durchgeführten operativen Eingriffs am 24.10.2019 mit entsprechender Sorgfalt den Harnleiter ununterbrochen dargestellt, so wäre es nicht zu einer Harnleiterverletzung gekommen. Wären ferner postoperativ und vor der Entlassung unserer Mandantin entsprechende Kontrollbefunde (v.a. Miktionsprotokoll, Nierensonographie, Ausscheidungsurogramm) erhoben worden, so hätte die Harnleiterverletzung frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Ferner hätte sich unserer Mandantin bei einer umfassenden Sicherungsaufklärung früher in der Klinik vorgestellt.
Es wäre der Mandantin viele Schmerzen und Leid erspart worden, wenn die behandelnden Ärzte im Rahmen der erneuten stationären Aufnahme der Mandantin umgehend eine Harnleiterverletzung in Betracht gezogen hätten und nicht zwei weitere Tage hätten verstreichen lassen. Es wäre nicht zu dem erheblichen Urinaustritt in den Bauchraum gekommen. Ferner hätte eine Ureterneuimplantation bei einer frühzeitigen Behandlung vermieden werden können und der Mandantin wäre ein langer und schmerzhafter Leidensweg erspart worden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!