Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 180.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte im Klinikum die Osteosynthese am 31.03.2019 facharztgerecht durchgeführt, hätte es später nur einer operativen Materialentfernung und am 05.04.2019 keiner zweiten und am 23.08.2019 keiner dritten Osteosynthese bedurft.
Auch wäre es bei facharztgerecht durchgeführter Osteosynthese nicht zu den dargelegten gravierenden Dauerschäden gekommen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!