Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 60.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der ersten Aufnahme am 05.01.2020 bei der Mandantin eine umfassende Anamnese durchgeführt, alle notwendigen und erforderlichen Befunde erhoben (v.a Schwangerschaftstest, CT-Untersuchung) und die Mandantin mit ihren Schmerzen ernst genommen, wäre eine Eileiterschwangerschaft frühzeitig erkannt worden und es wäre nicht zu einer lebensbedrohlichen Eileiterruptur mit massiver Einblutung in den Bauchraum und der Not- wendigkeit einer Notoperation gekommen. Dieses Ausmaß hätte sicher vermieden werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!