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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 300.000,00 Euro.

Hätten die Behandler die Indikation einer Sectio oder einer anderen Alternative zu einer langwierigen, natürlichen Geburt aufgrund der Lage des Kindes frühzeitig (!) erkannt, hätte eine solche frühzeitig (!) eingeleitet werden können. In diesem Fall wäre dem Kind eine traumatische Geburt einschließlich Sauerstoffunterversorgung erspart geblieben.

 

Insbesondere hätte ein traumbedingter Schlaganfall verhindert werden können. Hierdurch hätte eine langfristige Entwicklungsstörung mit noch unabsehbaren Folgebeeinträchtigungen und Nachbehandlungen vermieden werden können.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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