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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.

Wäre die streitgegenständliche Operation am 27.02.2019 fachgerecht durchgeführt, insbesondere die Schrauben nicht fehlerhaft positioniert worden, so hätten sich die Schrauben nicht in das Gelenk bohren und der Knochen hätte ordnungsgemäß zusammenwachsen können. 

 

Dass die Schrauben fehlerhaft platziert waren, hätte im Übrigen anhand des postoperativen Röntgen-Befundes zweifelsfrei festgestellt und sodann frühzeitig revidiert werden können und müssen. 

 

In diesem Fall hätte die Mandantin nicht monatelang unter massiven Schmerzen und Bewegungseinschränkungen in der rechten Schulter leiden und sich keiner weiteren Revisionsoperationen unterziehen müssen. Ein irreversibler Bewegungsverlust der rechten Schulter wäre darüber hinaus bereits bei einer facharztgerechten und im Einzelfall angemessenen Therapiewahl vermeidbar gewesen. Zudem hätte die Mandantin bei facharztstandardgerechter Behandlung keine psychische Symptomatik entwickelt.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


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