Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 50.000,00 Euro.
Durch die großflächige intraoperative Gewebsverletzung und die unzureichende Blutstillung im Rahmen der Operation vom 17.07.2019 entstand in der rechten Brust der Mandantin ein riesiges intramammäres Hämatom, das mit starken Druckschmerzen einherging. Zudem wurde hierbei Nervengewebe der Mandantin irreversibel geschädigt. Infolge der unzureichenden postoperativen Versorgung der Mandantin verhärtete und vernarbte so viel Brustgewebe der Mandantin, dass am 15.08.2019 eine operative Hämatomausräumung durchgeführt werden musste. Bei dieser Operation wurde zudem behandlungsfehlerhaft mehr Gewebe entnommen als zur Ausräumung des Blutergusses notwendig gewesen wäre, sodass die Mandantin letztlich einen Teil ihrer rechten Brust verlor.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!