Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 75.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte des Krankenhauses im Rahmen der Operation am 21.06.2019 ferner die allgemeinen Hygienestandards eingehalten, so wären keine Keime der Sorte Propionibacterium acnes in das Operationsgebiet gelangt. Sodann hätte sich bei dem Mandanten keine Infektpseudarthrose entwickelt, die das erneute Zusammenwachsen der Frakturenden verhinderte. Die Heilungsdauer ab dem 21.06.2019 und die Operationen am 27.09.2019, 06.11.2019, am 18.12.2019 und die noch im August 2020 geplanten wären dann nicht erforderlich gewesen. Der Mandant hätte auch nicht bis heute mit den erheblichen gesundheitlichen Folgen des langsamen und zähen Heilungsverlaufs zu kämpfen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!