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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Behandlung des Mandanten am 27.03.2019 gemäß dem fachärztlichen Standard gehandelt, und die PRT-Spritze ordnungsgemäß injiziert, wäre es nicht zu den starken Schmerzen des Mandanten und möglicherweise nicht zu der Notwendigkeit des operativen Eingriffes am 28.03.2019 gekommen.

 

Hätten die Behandler im Rahmen der operativen Versorgung des Bandscheibenvorfalls am 28.03.2019 den Facharztstandard eingehalten, wäre es nicht zu einem Lagerschaden (Nervenschaden), zu einem Riss der Dura und zum Fortbestehen des Bandscheibenvorfalls gekommen.

 

Hätten die Behandler bereits am 28.03.2019, unmittelbar nach der Operation, eine umfangreiche Befunderhebung mittels MRT durchgeführt, hätte der Nervenschaden des Mandanten besser behandelt werden können.

 

Hätten die Behandler den Mandanten ordnungsgemäß über die Risiken und den Ablauf des Eigriffes sowie über die Chefarztvertretung im Rahmen des geplanten Eingriffes informiert, hätte sich der Mandant eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt und sich zunächst nicht für den Eingriff entscheiden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


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