Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.
Hätten die Behandler bereits im Mai 2018 eine geeignete, passende Prothese für die Mandantin gewählt, die Operation rechtzeitig durchgeführt und für eine ausreichende postoperative Mobilisierung der Mandantin gesorgt, so wäre diese heute schmerzfrei und könnte ihre Schulter wieder vollständig bewegen. Ihr wäre ein sehr langer, letztlich erfolgloser Reha-Aufenthalt und vielzählige weitere Operationen inklusive sich anschließender stationärer Aufenthalte und Nachbehandlungen erspart geblieben.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!