Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 95.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte der Gemeinschaftspraxis alle notwendigen Befunde erhoben und entsprechende Therapiemaßnahmen eingeleitet, so wären dem Mandanten die Operationen am 16.07.2018 und am 03.12.2018 erspart geblieben. Bei korrekter Wahl der Therapiemethode wäre es im Rahmen der ersten Operation nicht zu einer retrograden Ejakulation gekommen und es wäre infolge der Vernarbung nicht zu einer Blasenhalsstenose gekommen. Dem Mandanten wären zahlreiche Harnwegsinfekte, Katherterwechsel und Untersuchungstermine erspart geblieben und hätten seine Beschwerden nicht derart verschlimmert wie es heute der Fall ist.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!