Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Hätte man den genauen Nervenverlauf im Vorfeld der Operation festgestellt oder / und wäre man beim Legen des Schmerzkatheters am 19.12.2015 mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen, so wäre es zu keiner Verletzung des N. Femoralis gekommen. Diese Verletzung wäre neben einem sorgfältigeren Vorgehen auch dadurch vermieden worden, dass der Schmerzkatheter nicht durch einen Berufsanfänger angebracht worden wäre. Wäre ferner die Manschette zur Blutsperre mit der gebotenen Vorsicht angebracht worden, so wäre es auch zu keiner Läsion des N. ischiaticus gekommen.
Schließlich hätte durch eine unverzügliche Ursachenforschung bzgl. der postoperativen Schmerzen der Mandantin die Nervschädigung deutlich früher als Auslöser identifiziert werden können. Sodann hätte unsere Mandantin früher medikamentös eingestellt werden können und eine entsprechende Behandlung früher begonnen werden können.
Ferner wäre es bei Beachtung der Hygienevorschriften zu keiner Infektion des Knies gekommen. Wäre jedoch wenigstens der Schmerzursache unverzüglich nachgegangen worden, ein Keimnachweis geführt und sodann eine entsprechende Behandlung eingeleitet worden, so wären unserer Mandantin die Arthroskopien am 19.10.2017 und am 12.01.2018 sowie die Explantation der Knieprothese am 07.02.2018 mitsamt der Neuimplantation einer Revisionsendoprothese am 27.02.2018 erspart geblieben.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!