Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte am 31.08.2019 den offenen Bruch an der linken Hand entweder operativ versorgt oder zumindest dafür gesorgt, dass dies in der weiterbehandelnden Klinik geschieht, sowie die richtige Lagerung der linken Hand in Intrinsic-plus-Stellung gewährleistet, wäre es nicht zur frühzeitigen Arthrose und Beweglichkeitseinschränkungen der Hand gekommen.
Hätten die behandelnden Ärzte am 10.09.2019 bei der Aufnahme die gegebenen Anweisungen (operative Versorgung der linken Hand und operative Versorgung des Knies) des vorher behandelnden Klinikums berücksichtigt sowie die Zustände des Polytraumas zunächst selbst einmal befundet als auch unseren Mandanten ernst genommen, wäre ihnen die Fehlstellung der linken Hand aufgefallen.
Hätten die behandelnden Ärzte in der nachbehandelnden Klinik im Rahmen der Knie-Operation am 16.09.2019 das vordere Kreuzband auch rekonstruiert, was heutzutage ein operatives Standardverfahren zur Wiederherstellung des Kreuzbandes ist, wäre es nicht zur Immobilität unseres Mandanten sowie einer Fußheber- und Zehenherberplegie rechtsseitig gekommen.
Die bevorstehende frühzeitige Arthrose sowie die Revisionsoperationen und die weiteren Behandlungen hätten vermieden werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!