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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte am 31.08.2019 den offenen Bruch an der linken Hand entweder operativ versorgt oder zumindest dafür gesorgt, dass dies in der weiterbehandelnden Klinik geschieht, sowie die richtige Lagerung der linken Hand in Intrinsic-plus-Stellung gewährleistet, wäre es nicht zur frühzeitigen Arthrose und Beweglichkeitseinschränkungen der Hand gekommen.

 

Hätten die behandelnden Ärzte am 10.09.2019  bei der Aufnahme die gegebenen Anweisungen (operative Versorgung der linken Hand und operative Versorgung des Knies) des vorher behandelnden Klinikums berücksichtigt sowie die Zustände des Polytraumas zunächst selbst einmal befundet als auch unseren Mandanten ernst genommen, wäre ihnen die Fehlstellung der linken Hand aufgefallen. 

 

Hätten die behandelnden Ärzte in der nachbehandelnden Klinik im Rahmen der Knie-Operation am 16.09.2019 das vordere Kreuzband auch rekonstruiert, was heutzutage ein operatives Standardverfahren zur Wiederherstellung des Kreuzbandes ist, wäre es nicht zur Immobilität unseres Mandanten sowie einer Fußheber- und Zehenherberplegie rechtsseitig gekommen. 

 

Die bevorstehende frühzeitige Arthrose sowie die Revisionsoperationen und die weiteren Behandlungen hätten vermieden werden können.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


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10.03.2025Empfehlung! Sehr geehrte Damen und Herren, den einzigen Punkt, wo es wahrscheinlich keiner Verbesserung Bedarf ,war der von Zeit zu Zeit persönliche auch Face to Face Austausch ,welcher aus den bekannten Gründen speziell zu Beginn nicht stattfinden konnte. Nochmals besten Dank für die Unterstützung in den letzten Jahren MfG Trippold
27.02.2025Empfehlung! Sehr zufrieden, Exzellente Spezialisten im Bereich Medizinrecht.
25.07.2024Empfehlung! Die komplexe Materie (Behandlungsfehler-Arzthaftpflichtansprüche) wurde von der Kanzlei Graf bestens und sorgfältig aufgearbeitet. Da wo andere Rechtsanwälte aufgehört haben, hat die Kanzlei Graf weiter gemacht und nicht aufgegeben. Die Kanzlei ist zu empfehlen.
02.07.2024Empfehlung! Top Kanzlei Ich war sehr zufrieden sowohl mit der Beratung als auch dem Engagement & Durchhaltevermögen dass sie an den Tag gelegt haben. Sie haben für mich die große Schlacht gegen eine Versicherung um meine Zukunft geschlagen und den Sieg errungen. VIELEN DANK an dieser Stelle nochmal!!! Was für mich auch wichtig ist: Menschlichkeit und Freundlichkeit. Man ist in solchen Situationen sowieso schon nervlich belastet und daher tut es gut wenn man einen freundlichen Umgang erfährt. Das war hier auch definitiv der Fall. Jedes Gespräch war immer ein gutes Gespräch. Ich wurde immer auf dem Laufenden gehalten und es gab immer eine Strategie über die ich beraten wurde. Mit gutem Gewissen kann ich die Anwälte weiter empfehlen


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