Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 300.000,00 Euro.
Wären vorliegend die medizinisch dringend indizierten Untersuchungen - v.a. CT und MRT sowie eine Blutuntersuchung - gemäß dem geschuldeten Facharzstandard bereits im September 2018 veranlasst bzw. durchgeführt worden bzw. wäre die pleuropulmonale Metastasierung auf den Röntgenaufnahmen vom 26.11.2018 nicht verkannt worden, wäre die pleuropulmonale Metastasierung bereits im September 2018, spätestens im November 2018, und damit etwa ein Jahr früher (!) diagnostiziert worden und hätte kurativ behandelt werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!