Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.
Fakt ist, wären die medizinisch erforderlichen Befunde frühzeitig eingeholt worden, wäre der bei der Mandantin eingetretene Schlaganfall bereits am 26.03.2019 diagnostiziert worden und es hätten umgehend die entsprechenden medizinischen Maßnahme eingeleitet werden können. Es wäre weder zu dem am 27.03.2019 im Universitätsklinikum unbeobachteten Sturz der Patientin gekommen noch wäre die Patientin heute ein schwerer Pflegefall.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!