Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.
Wäre die Mandantin über alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt sodann nach diesen verfahren worden, so wäre das Fortschreiten der Humeruskopfnekrose verhindert worden. Das Einsetzen der Hemiendoprothese wäre daher entbehrlich gewesen.
Hätte man den genauen Arterienverlauf im Vorfeld der Operation festgestellt bzw. bei der Operation am 11.07.2018 mit der notwendigen Sorgfalt agiert, so wäre es zu keiner Verletzung der Arteria axillaris gekommen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!