Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.
Wäre das mangelhafte Implantat, welches dem Antragsteller am 30.10.2019 implantiert wurde, nicht gebrochen, so wären ihm zahlreiche Nachbehandlungen sowie die erneuten operativen Eingriffe am 04.06.2020 und 04.09.2020 und die damit einhergehenden erheblichen Belastungen und Schmerzen erspart geblieben. Vielmehr ist anzunehmen, dass der Antragsteller die Prothese für sein restliches Leben hätte tragen können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!