Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 50.000,00 Euro.
Vorliegend war das Verhalten des Antragsgegners (mangelhafte Befunderhebung, fehlerhafte Therapie) zumindest mit ursächlich für den tragischen Verlauf der Sepsis und Pneumonie bei dem Patienten. Hätte der Antragsgegner entsprechend dem fachärztlichen Standard erschöpfend befundet, so wäre die Sepsis des Mandanten und die bestehende Pneumonie (jedenfalls eine zu vermutende Gefahrenlage) früher, also noch am 22.03.2020, aufgefallen.
Sodann hätte der Patient umgehend, nicht erst am Folgetag, in ein nahegelegenes Krankenhaus überwiesen werden können, wo eine umfassende Befundung (Labor usw.) und Therapie (vor allem mittels Antibiose) hätte stattfinden können, um einen septischen Schock mit Multiorganversagen zu verhindern.
Anstelle der verschriebenen - hier nicht ausreichenden - Schmerztherapie hätte eine sofortige ordnungsgemäße Befundung zu einer zeitnahen adäquaten Behandlung des Patienten geführt.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!