Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
In Folge des grob behandlungsfehlerhaft verkannten Schlaganfalls leidet der Mandant unter gravierenden Folgebeeinträchtigungen. So ist er seit dem 04.01.2018 halbseitig gelähmt, und leidet seither - schlaganfalltypisch - unter erheblichen Spannungsschmerzen in der rechten Schulter, verbunden mit massiven Schlafstörungen. Seine rechte Hand kann er überhaupt nicht mehr benutzen. Sie droht zudem zu versteifen. Mäßige Linderung verschafft dabei lediglich eine regelmäßig in dreimonatigen Abständen durchgeführte Botoxtherapie.
Seinen rechten Arm kann unser Mandant ebensowenig benutzen. Dieser hängt lediglich unkontrolliert nach unten. Da zusätzlich sein rechtes Bein gelähmt ist, kann der Mandant nur noch kurze Strecken (max. 10 Meter) unter massiven Druck- und Belastungsschmerzen gehen, kann dabei jedoch seinen rechten Fuß nicht heben, das Knie nicht kontrollieren und muss sein Bein stets weit ausholend vorwärts bewegen, um nicht zu fallen. Dies hat - auch nachhaltig - Folgen für seine rechte Hüfte, was zu langfristigen irreversiblen Haltungsschäden führen kann. Nach dem Behandlungsfehlereignis war der Mandant aufgrund dieser Beeinträchtigungen auf Gehhilfen und einen Rollstuhl angewiesen.
Aufgrund seiner eingeschränkten Sprachfähigkeit musste sich der Mandant zusätzlich einer logopädischen Behandlung unterziehen. Auch leidet der Mandant behandlungsfehlerbedingt seit dem Ereignis im Januar 2018 massiv unter verminderter Reaktionsfähigkeit und Konzentrations-, sowie Erinnerungsschwierigkeiten. Daher musste er sich zusätzlich einer neuropsychologischen Behandlung unterziehen.
Hinzu kommt, dass sich infolge des verkannten und zu spät therapierten Schlaganfalls der rechte Mundwinkel nach rechts unten gezogen hat, was insbesondere beim Lachen ein völlig deformiertes, asymmetrisches Bild abgibt.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!