Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 500.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Untersuchung am 13.08.2021 die Symptome richtig gedeutet, zumindest aber bei vorliegendem TIA einen Neurologen hinzugezogen, weitere Befunde eingeholt sowie vorliegende Befunde gewürdigt, wäre der subakute Posteriorinfarkt erkannt worden und unsere Mandantin sofort in der Stroke Unit zur Behandlung aufgenommen worden.
Wäre unsere Mandantin zur Sicherheit stationär aufgenommen worden, statt einen Tag später direkt wieder entlassen zu werden, wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch gewesen, dass der vorliegende Befund noch von jemandem entdeckt worden wäre, sodass spätestens dann eine Therapie eingeleitet hätte werden können und es wäre nicht zu einem zweiten Schlaganfall am 19.08.2021 gekommen.
Hätten sich die behandelnden Ärzte an die leitliniengerechte Abklärung, Überwachung und Therapie gehalten, wäre es nicht zu einer Ausweitung des ischämischen intrazerebralen Befundes im hinteren Stromgebiet mit subakutem Arteria cerebri posterior Infarkt rechts, zerebellären Infarkten beidseits, Ponsinfarkt rechts bei hochgradiger Stenose/Verschluss der Arteriae vertebrales beidseits gekommen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!