Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.
Wäre im Rahmen des ersten Eingriffs postoperativ (bspw. mittels MRT) der Bauchraum befundet worden (v.a. aufgrund der von unserem Mandanten bereits im Aufwachraum angegebenen Beschwerden), wären die nicht festsitzenden Clips bereits hier schon aufgefallen, sodass man zumindest mit etwas mehr Zeit eine Revisions-Operation hätte einleiten können. Somit wäre es nicht zu einer solchen kritischen und hektischen Not-Operation gekommen, bei der sodann der Kiefer in Mitleidenschaft gezogen und die Altlasblockade samt Beschwerden ausgelöst wurde.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!