· 

Medizinrecht: BGH, Urt. v. 20. 12. 2022 – VI ZR 375/21 (OLG Bremen)

NEWS: Zu den Anforderungen an die Wirksamkeit einer unmittelbar nach dem ärztlichen Aufklärungsgespräch unterzeichneten Einwilligungserklärung hat das OLG Bremen entschieden.

Dass ein Patient durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahrnehmen kann, muss der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden. § 630e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB nimmt dies in der bisherigen Rechtsprechung auf. Die Bestimmung sieht keine vor der Einwilligung einzuhaltende „Sperrfrist“ vor, deren Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen würde. Sie enthält kein Erfordernis, wonach zwischen Aufklärung und Einwilligung ein bestimmter Zeitraum liegen müsse.

 

Es ist seine Sache, zu welchem konkreten Zeitpunkt ein Patient nach ordnungsgemäßer – insbesondere rechtzeitiger – Aufklärung seine Entscheidung über die Erteilung oder Versagung seiner Einwilligung trifft. Es ist sein gutes Recht, die Einwilligung sofort zu erteilen, sieht er sich bereits nach dem Aufklärungsgespräch zu einer wohlüberlegten Entscheidung in der Lage. Wünscht er jedoch noch eine Bedenkzeit, so kann von ihm grundsätzlich erwartet werden, dass er dies gegenüber dem Arzt zum Ausdruck bringt und von der Erteilung einer – etwa im Anschluss an das Gespräch erbetenen – Einwilligung zunächst erst einmal absieht. Wenn für den Arzt erkennbare konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Patient noch Zeit für seine Entscheidung benötigt, ist eine andere Beurteilung – sofern medizinisch vertretbar – allerdings dann geboten.

 

Die Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff ist kein Rechtsgeschäft, sondern eine Gestattung/Ermächtigung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den Rechtskreis des Gestattenden eingreifen. Sie kann sich konkludent aus dem gesamten Verhalten des Patienten und den Umständen ergeben.


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden.

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg



Fachanwalt Medizinrecht.


Fachanwalt Versicherungsrecht.



Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Bewertungen


Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Freiburg


Spezialgebiete


Besuchen Sie uns.

Michael Graf Patientenanwälte auf FACEBOOK - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
- Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Michael Graf Patientenanwälte auf YouTube - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Michael Graf Patientenanwälte Freiburg. Experten im Versicherungsrecht.
Michael Graf Patientenanwälte auf TWITTER - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht


Graf Johannes Patientenanwälte


Michael Graf Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Freiburg

🏢 Friedrichstraße 50

79098 Freiburg 

✆ 0761-897-88610

 

🏢 Ludwig-Erhard-Allee 10

76131 Karlsruhe 

✆ 0721-509-98809

 

🏢 Schutterwälderstraße 4

77656 Offenburg 

✆ 0761-897-88610


Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.