Medizinische Behandlungen sind Vertrauenssache. Doch was passiert, wenn dieses Vertrauen durch vermeidbare Fehler erschüttert wird?
In einem aktuellen Fall zeigt sich, wie schmerzhaft und folgenreich ärztliche Fehler im Rahmen einer urologischen Behandlung sein können.
Eine missglückte Behandlung führte nicht nur zu erheblichen Schmerzen, sondern machte darüber hinaus eine Notoperation erforderlich und verursachte zu schwerwiegende, dauerhafte Schäden.
Unser Mandant wurde mit der Diagnose Prostatahyperlasie stationär aufgenommen, da ein elektiver Eingriff in Form einer transurethralen Resektion an seiner Prostata durchgeführt werden sollte.
Nachdem die geplante operative Resektion erfolgt war, wurde unserem Mandanten sowohl ein suprapubischer Katheter, d.h. ein durch einen Schnitt über die Bauchdecke verlaufender Katheter, als auch einen transurethraler Dauerkatheter, also ein durch die Harnröhre verlaufender Katheter, angelegt. Dabei sollte der transurethrale Katheter zwei Tage später entfernt werden.
Bereits nach dem Aufwachen von der Narkose klagte unser Mandant über Unterbauchschmerzen.
Der transurethrale Katheter wurde sodann wie geplant, zwei Tage nach der Operation, entfernt. Hierdurch empfand der Mandant, wie zu erwarten, bald wieder einen natürlichen Harndrang und ließ Wasser. Bei dieser Gelegenheit kam es jedoch zu einer spontanen Extraktion des noch einliegenden suprapubischen Katheters.
Auch die Assistenzärztin wurde auf das Problem des herausgerutschten Katheterschlauchs aufmerksam.
Behandlungsfehlerhaft, eigenmächtig und ohne Rücksprache mit einem Facharzt, entschied sie sich dazu, einen neuen Schlauch über den bereits im Bauchgewebe vorhandenen Stichkanal in die Blase zu führen.
Diese Prozedur ging mit erheblichen Schmerzen einher und missglückte massiv.
Unser Mandant erlitt eine Harnblasenperforation und entwickelte eine schwerwiegende Entzündung.
Trotz der gravierenden Schmerzen und einem prallen Bauch wurde er lediglich mit einem gegen Blähungen wirkenden Arzneimittel, nach Hause entlassen.
Zu Hause verschlechterte sich der Allgemeinzustand des Mandanten so gravierend, dass er am nächsten Morgen per Notarzt erneut in die Klinik eingeliefert wurde.
Dort wurden schnell ein massiv geblähtes akutes Abdomen, freie Flüssigkeit im Bauchraum, dilatierte Dünndarmschlingen und ein akutes Nierenversagen diagnostiziert.
Unser Mandant musste sich sofort einer riskanten, knapp drei Stunden in Anspruch nehmenden, Notoperation unterziehen.
Während dieser Operation wurde festgestellt, dass es zu einer Harnblasenperforation gekommen war, wodurch Urin in den Bauchraum gelangt war und dass sich aufgrund der Schädigung der Harnblase bereits reichlich nekrotisch mit Urin imbibiertes Gewebe gebildet hatte.
Das nekrotische Gewebe musste resiziert und die Perforation verschlossen werden.
Wir fordern 80.000 € Schmerzensgeld aufgrund erheblicher Behandlungsfehler.
Unser Mandant weist behandlungsfehlerbedingt körperliche und psychische Schäden auf. So leidet unser Mandant an körperlichen Dauerschäden mit Tendenz zur Verschlechterung sowie an psychischen Problemen aufgrund des gravierenden Vertrauensbruch des Arztpersonals.
Als Kanzlei setzen wir uns für eine umfassende Aufklärung und Schadenersatzansprüche ein, um diesem Patienten eine Perspektive zurückzugeben und sicherzustellen, dass das Vertrauen in die ärztliche Verantwortung nicht weiter leidet.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte