Dermatologie ist das medizinische Fachgebiet der Haut- und Geschlechtskrankheiten. Aufgrund der Vielschichtigkeit dermatologischer Krankheiten sind auch die diesbezüglichen diagnostischen Verfahren und Befunderhebungsmöglichkeiten sehr different. Erkrankungen können nicht nur durch die Untersuchung von Hautschuppen, sondern auch von Haaren, des Bluts oder Serums nachgewiesen werden. Anhand dieser Substanzen ist es möglich, die Diagnose anhand von allergischen, umweltbedingten oder erregerbedingten Ursachen zu stellen.
Ein solcher Facharzt behandelt insbesondere:
- entzündliche und allergische Hauterkrankungen
- angeborene Fehlbildungen
- Hauttumore und Hautkrebs
- Warzen
- Störungen der Haar- und Nagelbildung
- Haut- und Schleimhautinfektionen
- Alterserscheinungen wie Hautalterung, -falten und Pigmentstörungen
Beispiel:
Dass es auch bei der Behandlung von Alterserscheinungen bei der bloßen Medikamentenvergabe zu einer nicht unerheblichen Schädigung des Patienten kommen kann, wurde in einer Entscheidung des LG Duisburg aus dem Jahre 2011 relevant (Urt. v. 01.08.2011 - 2 O 366/10). Nachdem der Dermatologe der Patientin das Arzneimittel Dermalive in Hautfalten unterspritzt hat, um deren Falten zu reduzieren, entwickelten sich bei dieser Verhärtungen im Gesicht, die sich aufgrund einer allergischen Reaktion entzündeten. Es kam zur Bildung von sog. Granulomen. Das eingespritzte Material musste bei mehreren stationären Aufenthalten operativ entfernt werden. Es kam zur Bildung von Narben und Knoten im Gesicht, welche bei der Patientin bis heute ein Gefühl der Entstellung auslösen. In seinem Urteil sah das LG Duisburg ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 Euro als angemessen an, wobei anzumerken ist, dass zusätzlich ein immaterieller Vorbehalt besteht, sodass im Falle der Verschlechterung weitere behandlungsfehlerbedingte Schmerzensgeldzahlungen gefordert werden können.