UROLOGIE.

Graf Johannes Patientenanwälte.

Fachanwalt im Medizinrecht sowie hochspezialisierte Patientenanwälte für Freiburg, Offenburg und Karlsruhe.

Urologie
Urologie

Arzthaftung des Urologen.

Die Urologie ist ein spezielles Teilgebiet der Medizin. Sie beschäftigt sich vor allem mit den harnbildenden und den harnableitenden Organen, insbesondere mit Harnblase, Niere, Harnleiter und Harnröhre bei beiden Geschlechtern. Urologen behandeln aber auch Krankheiten der Geschlechtsorgane des Mannes, also der Samenleiter, Samenbläschen, Hoden, Nebenhoden, des Penis sowie der Prostata. Es gibt Überschneidungen zur Nephrologie, Gynäkologie, Neurologie, Onkologie und Chirurgie.

 

Ein Urologe ist damit vor allem ein Facharzt für Erkrankungen der Harnwege. Sein Tätigkeitsfeld umfasst die Prophylaxe, Diagnose, Therapie, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Funktionsstörungen, Fehlbildungen und Verletzungen des männlichen Urogenitalsystems und der weiblichen Harnorgane. Der offizielle Facharzttitel lautet "Facharzt/Fachärztin für Urologie". Um eine solche Berufsbezeichnung tragen zu dürfen, muss ein Urologe eine komplexe Weiterbildung von mindestens 60 Monaten in einer geeigneten Weiterbildungsstätte, meist einem Krankenhaus, absolvieren. Davon können dann bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden.

 

Zum Behandlungsspektrum der Urologie gehören vor allem die Diagnostik und die Therapie von Krankheiten der Harnorgane und der männlichen Geschlechtsorgane. Dazu gehören insbesondere konservative und operative endourologische, laparoskopische und offene urologische Therapien und auch Steinzertrümmerungen oder Laserbehandlungen zum Schneiden und Verdampfen unerwünschten Gewebes.

Zum operativen Spektrum gehören:

 

die Behandlung von Prostatatumoren mit sensiblen, nerverhaltenden Operationstechniken, um Wucherungen zu entfernen und gleichzeitig die Erektionsfähigkeit und die Kontinenz zu erhalten

die extrakorporale Stoßwellenlithotripsie von Nierensteinen

die konventionelle organerhaltende Nierentumorchirurgie

die Laserung von Nierenbeckentumoren

die minimalinvasive laparoskopische Chirurgie des Retroperitoneums (hinterer Bauchraum)

die perkutane Steinsanierung

die radikale retropubische oder perineale Prostatektomie

die Zystektomie (vollständige Entfernung der Harnblase) mit Schaffung einer Harnableitung und einer Ersatzblase aus dem Dünndarm

Eingriffe am äußeren Genitale

Korrekturverfahren bei Inkontinenz

transurethrale Resektionen von gutartigen Prostatawucherungen und Blasentumoren


Wichtige Schmerzensgeldentscheidungen zu Hodenverlust/Zeugungsunfähigkeit/Impotenz

OLG Brandenburg Urt. v. 15.7.2010 – 12 U 232/09 – VersR 2011, 267.

Durchtrennung des Samenleiters eines Hodens, Beeinträchtigung der Zeugungsfähigkeit nicht nachgewiesen, aber theoretisch künftig möglich, 19 J. 15.000,–

 

OLG Naumburg Urt. v. 15.10.2007 – 1 U 46/07 – VersR 2008, 652.

Impotenz, Harninkontinez, schwere Gangstörung, 42 J., verheiratet, drei Kinder. 50.000,–

 

LG Regensburg Urt. v. 23.7.2007 – 4 O 2167/06 – VersR 2007, 1709.

Verlust eines Hodens bei erhaltener Zeugungsfähigkeit wegen übersehener Hodentorsion, 14 J. 15.000,–

 

OLG Hamm Urt. v. 7.9.2005 – 3 U 37/05 – dokumentiert bei juris.

Verlust eines Hodens bei erhaltener Zeugungsfähigkeit, psychische Belastung, 13 J. 10.000,–

 

OLG Koblenz Urt. v. 15.12.2005 – 5 U 676/05 – MDR 2006, 992.

Impotenz nach Leistenbruchoperation, 35 J. 20.000,–

 

OLG Köln Urt. v. 23.1.2002 – 5 U 85/01 – VersR 2003, 860.

Verlust eines Hodens wegen zu spät behandelter Hodentorsion bei erhaltener Zeugungsfähigkeit, 15 J. 18.000,–

 

OLG Brandenburg Urt. v. 14.11.2001 – 1 U 12/01 – VersR 2002, 313.

Verlust eines Hodens bei erhaltener Zeugungsfähigkeit, 13 J. 13.750,–

 

OLG Celle Urt. v. 9.7.2001 – 1 U 64/00 – OLGR Celle 2001, 250.

Verlust der Erektions- und Ejakulationsfähigkeit, Harninkontinenz nach nicht indizierter Prostataentfernung, älterer Mann. 50.000,–  

Patientenanwalt Michael Graf. Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht berät geschädigte Patienten bei Behandlungsfehler, Arzthaftung und Geburtsschaden. Wir haben Standorte in Freiburg, Offenburg und in Karlsruhe.
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