Wir sind Experten im Patientenrecht. Die spezialisierten und fortgebildeten Rechtsanwälte der Michael Graf Patientenanwälte sind überwiegend im süddeutschen Raum tätig. Dabei beraten und vertreten wir geschädigte Patienten und Versicherungsnehmer auch in Offenburg.
Unser Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Michael Graf setzt auch in Offenburg (mit seinen über 15 Jahren Prozesserfahrung) die Ansprüche unserer Mandanten professionell und lösungsorientiert durch.
Primär möchten wir die Ansprüche unserer Mandanten zügig und erfolgreich im außergerichtlichen Bereich (d.h. ohne ein zeitaufwendiges und kostenaufwendiges Gerichtsverfahren) durchsetzen. Eine optimale Beweissicherung, die richtigen Argumente und unsere langjährigen Erfahrungen im Umgang mit den gegnerischen Kliniken und Versicherungen führen hier meist zum Ziel: zu einer angemessenen gütlichen Regulierung.
Sollte eine außergerichtliche Lösung einmal nicht möglich sein, so werden wir den Weg zur gerichtlichen Durchsetzung beschreiten.
Im Medizinschadenprozess hat das Gericht stets für ein faires Verfahren zu sorgen. Diese Aufgabe stellt sich ihm hier vor allem im Arzthaftungsprozess und bei Geburtsschadensverfahren in denen es meist ein massives Informationsgefälle zwischen der Behandlungsseite und dem Patienten gibt, welches auszugleichen ist. Außerdem müssen im Medizinrechtsstreit bestehende Verständigungsschwierigkeiten zwischen den beteiligten Ärtzen und den Sachverständigen einerseits sowie dem Gericht und den Patienten andererseits ausgeglichen und überbrückt und auf ein kleines und adäquates Maß zurückgeführt werden. Nur so kann „Waffengleichheit“ zwischen den Parteien hergestellt werden. Und genau hier bewährt sich die Erfahrung und das Know-How der Michael Graf Patientenanwälte, egal ob Chirurgie, Fehler bei der Entbindung, in der Orthopädie oder in den übrigen Medizinbereichen.
Daher wird sowohl im Klageverfahren, als auch im selbständigen Beweisverfahren, auf gezielten Antrag hin auch das
Landgericht Offenburg, wie auch andere deutsche Landgerichte, zur Aufklärung des Sachverhaltes grds. vorhandene Krankenunterlagen beiziehen. Denn es sollte seitens des Patientenanwaltes
oder Fachanwaltes stets eben ein solcher Antrag auf Beiziehung der Krankenunterlagen gestellt werden. Einem solchen Antrag ist vom Gericht dann prinzipiell stattzugeben, ein solcher Antrag stellt
grundsätzlich keinen unzulässigen Beweisermittlungsantrag dar.
So achten die Michael Graf Patientenanwälte zu jeder Zeit darauf, dass im Arzthaftungsverfahren alle nötigen Beweisunterlagen beschafft und vorgelegt werden.
Im Personenversicherungsrecht ist die Beauftragung eines Fachanwalt im Versicherungsrecht sehr wichtig. Denn der Versicherungsnehmer hat im Versicherungsrecht grundsätzlich die streitigen Voraussetzungen der Leistungspflicht zu beweisen, er braucht hier also einen Experten an seiner Seite.
Gegenstand der Beweispflicht des klagenden Versicherungsnehmers ist, wenn -wie oft- alles streitig ist,
der Versicherungsvertrag, aber auch
der Eintritt des Versicherungsfalles (bspw. der Unfall, die Höhe der unfallbedingten Schäden oder die Berufsunfähigkeit) und ebenso
die Höhe der Klageforderung bzw. die Voraussetzungen etwaiger Schadensersatzansprüche.
Daher focussieren sich die Michael Graf Patientenanwälte zu jeder Zeit darauf, dass im Versicherungsprozess alle nötigen Angaben gemacht werden. Wir sind spezialisiert auf das Recht der Unfallversicherung und das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung.
aa)
Die Beweislast für den Eintritt des Versicherungsfalles.
Die Anforderungen an den Beweis des Versicherungsfalles sind in den einzelnen Versicherungssparten (im Unfallversicherungsrecht in den AUB, bei der Berufunfähigkeitsversicherung in den BUZ
usw.) zum Teil sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Beweispflichtig dafür, dass der eingetretene Schaden (Invalidität oder Berufsunfähigkeit) durch eine versicherte Gefahr hervorgerufen wurde, ist der Versicherungsnehmer. Wenn beispielsweise in § 178 VVG geregetlt ist, dass ein Unfall nur dann
vorliegt, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, dann muss in diesem Fall der
Versicherungsnehmer im Streitfall beweisen, dass die Voraussetzungen dieser Norm vorliegen. Dies gilt im Übrigen gerade auch im Personenschadensrecht (= Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadensersatz etc.).
bb)
Die Höhe der Versicherungsleistung
Der Versicherungsnehmer muss mit seinem Fachanwalt (auch vor dem Landgericht in Offenburg, wie auch bei anderen Gerichten), außerdem das Klagebegehren
zusätzlich der Höhe nach rechtfertigen. Dafür ist bspw. im Sachversicherungsrecht von Bedeutung, welche Leistungspflicht die Versicherung genau vorsieht, ob eine Ersatzpflicht bis zur Höhe
des Wiederbeschaffungswertes oder eine Versicherung zum Neuwert mit Zeitwertgrenze oder eine Versicherung zum Neuwert oder eine Wiederherstellungsklausel vereinbart wurde und ob die dafür
vereinbarte Frist noch nicht abgelaufen ist oder ob Restteile noch vorhanden sind, deren Wert nach allen Entschädigungsregelungen in Abzug zu bringen ist. Im Personenversicherungsrecht (bspw. bei
Invalidität oder Berufsunfähigkeit) wird dies meist durch einen Gutachter oder Sachverständigen geklärt. Der Versicherungsnehmer kann hier dann bestimmte Teile der ihn treffenden
Beweislast eben auch durch Sachverständigengutachten erfüllen. Privatgutachten reichen dazu im gerichtlichen Verfahren (eben auch beim LG Offenbrug) regelmäßig nicht aus, sofern das
Privatgutachten, das in der Regel nur als substantiierter Parteivortrag zu werten ist, von der Gegenseite hinreichend substantiiert bestritten wird. Gleichwohl kann ein gutes Privatgutachten die Chancen auf einen erfolgreichen Prozess deutlich erhöhen.
Die Michael Graf Patientenanwälte sind auch im Versicherungsrecht auf Ihrer Seite. Natürlich sind wir auch hier immer bestrebt, Ihre Ansprüche außergerichtlich (d.h. ohne Einschaltung der Gerichte) durchzusetzen.
Wir beraten Sie gerne vor Ort in unserer externen Beratungslocation in Offenburg:
Michael Graf Patientenanwälte
Schutterwälderstraße 4
77656 Offenburg
+49(0)761-897-88610
Bei uns ist die anwaltliche Erstberatung unverbindlich, wir freuen uns auf Sie! Gerne auch über unser kostenfreies Onlineformular.