Die Verfasser untersuchen vorliegend die in der anwaltlichen Praxis vermehrt diskutierte Rechtsfrage, ob und wie der rechtsschutzversicherte Mandant bzw. sein Rechtsanwalt mit einem vom Rechtsschutzversicherer geleisteten Gerichtskostenvorschuss nach Beendigung des Kostenfestsetzungsverfahrens und Auskehr der überschüssigen Gerichtskosten durch die Staatskasse verfahren darf.
Dieser Fall aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts zeigt die schwerwiegenden Folgen grober Befunderhebungsfehler. Der behandelnde Augenarzt erkennt einen Tumor im Auge eines Babys nicht. Erst Monate später finden Ärzte einer Spezialklinik raus, dass der Tumor bereits im höchsten Stadium entwickelt ist. Der einzige Weg bleibt die operative Entnahme des Auges. Mit frühzeitiger, korrekter Befunderhebung und entsprechender Behandlung wäre dies vermeidbar gewesen.
Grobe Behandlungsfehler, ärztliche Aufklärungsfehler, sowie die Vorlage der Krankenunterlagen sind zulässige Gegenstände des selbständigen Beweisverfahrens.
Ärztliche Fehler während der Schwangerschaft Es kann passieren, dass ein Kind mit einer Behinderung auf die Welt kommt. Dabei mag es Eltern geben, die dem Arzt dafür die Schuld geben. Beispielsweise mit der Begründung, dass dieser dies hätte sehen müssen bei den Untersuchungen. Leider ist das einfacher gesagt als getan, denn rechtlich gesehen macht sich der Arzt nicht strafbar. Es kann nämlich sein, dass es keine Zeichen gibt, die vermuten lassen, dass ein ungeborenes Kind eine...