Zur Entscheidung des OLG Koblenz, Urt. v. 3. 5. 2007 - 5 U 567/05 Geburtsschaden und Arzthaftung Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wenn das CTG beim ungeborenen Kind Unregelmäßigkeiten der Herztöne aufzeigt und keine Blutgasanalyse vorgenommen wird. Zum Fall: Eine schwangere Patientin wird mit Wehentätigkeit in der Frauenklinik aufgenommen. Zur Überwachung der Herztöne des Kindes wird die Patientin an ein CTG angeschlossen. Im Verlauf der Überwachung kommt es immer wieder zu...