ZUM FALL: Im Jahr 2007 musste sich das LG Köln (Aktenzeichen: 25 O 592/01) mit der Frage auseinandersetzen, welche Ansprüche der Geschädigten und ihren Eltern zustehen, wenn im Rahmen der Geburt zahlreiche verschiedene Behandlungsfehler begangenen wurden, die zur Entstehung eines Geburtsschadens geführt haben. Sachverhalt Die Mutter der Geschädigten begab sich am 6. September 1996 in der 40. Woche ihrer Schwangerschaft zur Entbindung in die Abteilung der Gynäkologie des beklagten...
ZUM FALL: Im Jahr 2009 mussten sich zunächst das LG Gera (Aktenzeichen: 2 O 15/05) und im Anschluss das OLG Jena (Aktenzeichen: 4 U 459/09) mit der Frage auseinandersetzen, welche Ansprüche dem Geschädigten zustehen, wenn eine medizinisch dringend gebotene Notsectio erst mit 30 Minuten Verzögerung durchgeführt wird und dadurch ein Geburtsschaden entsteht. Sachverhalt Die Mutter des Klägers wurde am 25. März 1993 im Endstadium ihrer Schwangerschaft zur Entbindung bei der Beklagten mit...
Ärztliche Fehler während der Schwangerschaft Es kann passieren, dass ein Kind mit einer Behinderung auf die Welt kommt. Dabei mag es Eltern geben, die dem Arzt dafür die Schuld geben. Beispielsweise mit der Begründung, dass dieser dies hätte sehen müssen bei den Untersuchungen. Leider ist das einfacher gesagt als getan, denn rechtlich gesehen macht sich der Arzt nicht strafbar. Es kann nämlich sein, dass es keine Zeichen gibt, die vermuten lassen, dass ein ungeborenes Kind eine...
Entscheidung OLG Karlsruhe, Urt. v. 7. 8. 1996 - 7 U 251/93 Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wenn bei Verdacht auf ein Rektumkarzinom keine Koloskopie vorgenommen wird Zum Fall: Ein Patient leidet an starken Bauchschmerzen und es wird Blut aus dem Darmbereich mit entleert. Es besteht der Verdacht auf ein Rektumkarzinom. Als Rektum oder auch End- oder Mastdarm werden die letzten 16 cm des Darms bezeichnet. Eine Koloskopie muss durchgeführt werden, um abzuklären, woher die Blutungen...
Zur Entscheidung des OLG Koblenz, Urt. v. 3. 5. 2007 - 5 U 567/05 Geburtsschaden und Arzthaftung Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wenn das CTG beim ungeborenen Kind Unregelmäßigkeiten der Herztöne aufzeigt und keine Blutgasanalyse vorgenommen wird. Zum Fall: Eine schwangere Patientin wird mit Wehentätigkeit in der Frauenklinik aufgenommen. Zur Überwachung der Herztöne des Kindes wird die Patientin an ein CTG angeschlossen. Im Verlauf der Überwachung kommt es immer wieder zu...