Zur Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 13.10.2014, Az 20 U224/12: Erfolgt keine Lokalanästhesie zum Nähen einer Wunde, so ist dies ein grober Behandlungsfehler. Zum Fall: Eine Patientin wurde am Fuß operiert. Die Wunde platze wieder auf und musste nochmals versorgt werden. Die zweite Naht erfolgte ohne örtliche Betäubung. Die Patienten klagt auf Schmerzensgeld. Vom behandelnden Arzt wurde vorgebracht, dass eine örtliche Betäubung erfolgte. Dies bestritt die Patientin und in der...