Es gibt viele Vorschriften und Regeln, die sich in vielen Versicherungen widerspiegeln. Allerdings gibt es auch eine Menge an Sonderregelungen und unwirksame Klauseln die auf keinen Fall übersehen werden sollten.
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, § 30 VVG
Die Anzeigepflicht wird im § 30 VVG geregelt. Ein Versicherungsfall muss umgehend bei der Versicherung gemeldet werden. Achten Sie darauf sofort zu agieren und nicht erst auf die passende Gelegenheit zu warten. In manchen Versicherungssparten werden sogar bestimmte Fristen gesetzt. Bitte informieren Sie sich vorab umfangreich.
Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers, § 31 VVG
Nach § 31 VVG hat der Versicherungsnehmer die Auskunftspflicht besonders zu beachten. Erforderlich ist jede Auskunft des Versicherungsnehmers bezüglich dem Geschehen. Vollständige und auch vor allem wahrheitsgemäße Angaben müssen gemacht werden, damit der Versicherer den Umfang und die angemessene Leistungspflicht prüfen und festlegen kann. Es kann auch vorkommen, dass Sie nach Belegen gefragt werden und diese auch vorlegen sollten. Jegliche Unterlassung von Informationen die z.B die Leistung erhöhen würden, verletzt die vorgeschriebenen Obliegenheiten. Bei Verletzung der Obliegenheit wurde oben schon einmal auf die Konsequenzen darauf hingewiesen. Kurz gesagt, die Leistung kann ausbleiben.
Unwirksame Klauseln
Jeder von uns kennt dieses Kleingedruckte im Vertrag, was für viele als unangenehm empfunden wird. Auf diese Klauseln greift die Versicherung gerne zurück, sobald sie den Schadensfall ablehnen will. Sollte so ein Fall bei Ihnen eintreten, können Sie auf eigene Faust erstmal kontrollieren, ob die begründete Klausel in Ihrem Versicherungsvertrag schriftlich festgehalten wurde. Unter anderem können Sie es auch in Ihrer Versicherungspolice nachlesen. Ab und zu ist sie auch als Überschrift in den Versicherungsbedingungen zu finden. Der Versicherung steht offen, welche Bedingungen Sie festlegen. Sie sind frei in Ihrer Entscheidung. Häufig orientieren sich die Versicherungen dennoch an Musterbedingungen, welche vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erstellt und zur Verfügung stehen. Aber auch der Versicherer muss immer darauf achten, dass die Klausel sprich die Rechten und Pflichten für den Versicherungsnehmer verständnisvoll sind. Eventuell entstehende Nachteile müssen deutlich gemacht werden. Sind Sie der Meinung, dass die begründete Klausel in ihrem Fall unwirksam ist, dann informieren Sie sich bitte durch eine rechtliche Beratung.