Bei fast jedem Personenschaden, sei es durch Arzthaftung oder bei Berufsunfähigkeit, sei es in der Unfallversicherung oder in der Krankenversicherung, ist ein hochwertiges medizinisches Gutachten entscheidend für den Erfolg des Schadensfalls.
Maßgebend für das, was Ärzte in der jeweiligen Situation tun oder unterlassen müssen, ist grundsätzlich der jeweils geltende medizinische Standard. Es ist zu fragen, welcher Standard von einem Arzt in der jeweiligen Behandlungssituation erwartet werden konnte. Zur Konkretisierung der Sorgfaltspflichten stellt die Rechtsprechung auf das Ausmaß der drohenden Gefahr sowie auf das Maß an Umsicht und Sorgfalt ab, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises einzuhalten ist. Bleibt das Handeln hinter diesem Maßstab zurück, ist ein Behandlungsfehler zu bejahen.
Nach der Beweissicherung werden wir vorprozessual die Frage klären, ob tatsächlich Fehler der ärztlichen Behandlung nachweisbar sind. Sofern der Patient gesetzlich krankenversichert ist, empfehlen wir als erstes eine Begutachtung zur Frage nach ärztlichen Behandlungsfehlern über die Krankenkasse. Durch das Gesundheitsreformgesetz ist den gesetzlichen Krankenkassen die Pflicht auferlegt worden, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Die Begutachtung von Behandlungsfehlern ist eine gesetzliche Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) i. S. d. § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Die Krankenkasse bietet dem Versicherten dann regelmäßig an, die Beweise auf mögliche Behandlungsfehler überprüfen zu lassen. In einer Regressabteilung prüfen dann Mediziner aller Fachrichtungen die Behandlungsunterlagen auf mögliche Behandlungsfehler, wobei diese Gutachten für den Versicherten kostenfrei sind.
Und sollten wir nach dem Erstgutachten noch weitere Gutachten benötigen, so bieten wir auch hierfür eine Lösung: Gerne kümmern wir uns dann um ein weiteres Gutachten des Medizinischen Dienstes Ihrer Krankenkasse oder um ein Gutachten bei der zuständigen Landesärztekammer. Denn unsere Patientenkanzlei in Freiburg hat sehr gute und langjährige Kontakte zu den jeweiligen Arzthaftungsabteilungen der Krankenversicherungen und zu den zuständigen Gutachterstellen der Ärztekammern.