geboren am 14.09.1987 in Lüdinghausen (NRW)
aufgewachsen in Heilbronn
Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
2015: Erstes jur. Staatsexamen
Referendariat in Waldshut-Tiengen
2017: Zweites jur. Staatsexamen mit Ausrichtung Medizinrecht
seit 2017: Tätigkeit als Patientenanwältin mit regelmäßiger Fortbildung
seit 2017: Autorin zahlreicher juristischer Beiträge in den Zeitschriften VersR und MedR
seit 2020: Teilnahme am LLM Versicherungsrecht
seit 2020: Beginn und Teilnahme am Erwerb des Fachanwalts Versicherungsrecht
Gabriela Johannes wurde 1987 in Lüdinghausen (NRW) geboren und wuchs in Heilbronn (BW) auf. Vor ihrem Jurastudium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg begann sie zunächst ein Duales Studium der Betriebswirtschaftslehre (BWL). Sie merkte jedoch schnell, dass ihr eigentliches Interesse der Juristerei galt. „Im BWL-Studium hatten wir auch das Fach "Recht". Nichts außer diesem Fach hat mir an dem Studium wirklich gefallen. Damit war klar, dass ich nun einen anderen Weg - den Weg des Jura-Studiums - einschlagen werde.“ Gabriela Johannes reagiert schnell, verlässt ihre Heimatstadt und studiert in Freiburg Jura. „Mir war bewusst, dass das Jura-Studium eine echte Herausforderung darstellen würde. Aber dies hat den Reiz dieses Studiengangs nur noch größer gemacht. Außerdem wusste ich, dass mir meine Disziplin und mein Ehrgeiz helfen würden, diese Herausforderung zu meistern.“
Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahr 2015 absolvierte Gabriela Johannes das Referendariat am Landgericht Waldshut-Tiengen und sammelte ihre ersten Erfahrungen im Medizinrecht. Am Landgericht Waldshut-Tiengen wurde zu der Zeit gerade der Fall "Rohrer gegen Bayer“ verhandelt. In dem noch andauernden Rechtsstreit geht es um die gesundheitsschädliche Wirkung der Antibabypille „Yasminelle“. Die Klägerin verlangt von dem Pharmakonzern ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000,00 EUR. Die intensive Auseinandersetzung mit diesem komplexen und äußerst spannenden Rechtsstreit weckte das Interesse der heutigen Patientenanwältin Gabriela Johannes für das Medizinrecht.
Ein Schicksalsschlag ist es, der schließlich die berufliche Weiche für Gabriela Johannes stellt. „Kurz nach meinem Zweiten Staatsexamen im Jahr 2017 erkrankte eine mir sehr nahestehende Person schwer. Die Ärzte reagierten viel zu spät; die medizinisch notwendigen Befunde wurden nicht rechtzeitig erhoben, so dass zunächst eine völlig falsche Diagnose gestellt worden war und wertvolle Zeit verstrich. Daraufhin begann die heutige Patientenanwältin Gabriela Johannes sich intensiv mit dem Arzthaftungsrecht zu beschäftigen. „Ich wollte nicht, dass die behandlungsfehlerhaft handelnden Ärzte einfach davon kommen. Dabei stellte ich fest, wie spannend diese Materie ist." Gabriela Johannes entscheidet sich dafür, Patientenanwältin zu werden. „Man hat das Gefühl auf der „richtigen" Seite zu stehen.“
Seit Februar 2018 ist Gabriela Johannes nun als Patientenanwältin in der Kanzlei Michael Graf Patientenanwälte tätig. Die Arbeit bereitet ihr sehr viel Freude. „Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen ist eine großartige und erfüllende Aufgabe.“ Auf die Frage, ob sie es sich auch vorstellen kann, in anderen Rechtsgebieten anwaltlich tätig zu sein, antwortet Gabriela Johannes entschlossen: „Nein, ich bin leidenschaftliche Patientenanwältin und das werde ich auch bleiben.“
Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Patientenanwältin wird Gabriela Johannes regelmäßig mit bewegenden Sachverhalten konfrontiert. Die Geburtsschadensfälle gehen ihr besonders nahe. „Es ist sicherlich nicht so, dass man abends die Kanzleitür schließt und die Fälle zurücklässt. Dennoch ist es wichtig, in seiner Freizeit auch mal abzuschalten.“
Auf die Frage, welche gesetzliche Regelung Gabriela Johannes begrüßen würde, hat sie schnell eine Antwort: „Die Normierung der Möglichkeit der gerichtlichen Beiziehung von Behandlungsunterlagen im Rahmen des selbständigen Beweisverfahren wäre sehr sinnvoll. Zwar wird die Zulässigkeit der Beiziehung von Behandlungsunterlagen im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens erfreulicherweise bereits von vielen Gerichten anerkannt, aber eben nicht von allen Gerichten.“
Fort- und Weiterbildung ist auch für die Patientenanwältin essentiell:
„Es ist wichtig, immer auf dem neusten Stand zu sein und sich und sein Wissen stetig weiterzuentwickeln.“