Während Michael Graf nach dem Abitur seinen Zivildienst in einem Altenheim absolvierte, stellte sich auch für ihn die Frage was er einmal werden wollte. Ohne zu diesem Zeitpunkt bereits konkrete Vorstellung zu haben, orientierte er sich an seinem Vater, welcher als erfolgreicher Anwalt in Würzburg tätig war. Schon damals -auch vor dem Hintergrund des Zivildienstes- war es die Vorstellung von Michael Graf den „Schwächeren“ zu helfen. Er hatte als junger Mann ganz „nach Robin Hood“ die idealistische und ambitionierte Vorstellung „Etwas bewegen“ zu wollen. Deshalb entschied sich Michael Graf nach dem Abitur an der Julius-Maximilian-Universität in Würzburg das Fach der Rechtswissenschaften zu belegen. Bereits nach acht Semestern konnte er mit dem Freischuss das erste juristische Examen erfolgreich ablegen. Während des Referendariats in Würzburg arbeitete er nebenbei als Klausurenkorrektor in Repetitoren, was ihm neben Fleiß und Ehrgeiz, den sehr guten Erfolg bei seinem zweiten juristischen Staatsexamen bescherte. Auch während des Referendariats festigte sich die Vorstellung, dass er ein sehr bürgernaher Anwalt „für den kleinen Mann“ werden wollte. Rein wirtschaftliche Spezialisierungen wie das Handels- und Gesellschaftsrecht kamen für Michael Graf nie wirklich in Betracht.
Wie durch eine „arrangierte Ehe“ kam Michael Graf zum Medizinrecht und Versicherungsrecht. Es zog ihn von Würzburg nach München, wo er Mitarbeiter einen Kanzlei wurde. Durch Zufall verließ ein Kollege, welcher ein paar wenige Arzthaftungsfälle betreute, die Münchener Kanzlei und übergab dem jungen Anwalt diese zur Weiterbetreuung. Das Medizinrecht und noch mehr das Versicherungsrecht waren damals -noch mehr als sie es heute sind- absolute Randgebiete. Da die anderen Anwälte in der Kanzlei die unterschiedlichsten Rechtsgebiete bearbeiteten und der einzige Kollege mit Vorwissen im Medizinrecht die Kanzlei verlassen hat, musste sich Michael Graf ganz ohne Mentor das ganze Wissen und die Kenntnis über diese Spezialgebiete selbst erarbeiten. Dies kostete „viel Schweiß, Blut und Schmerz“, insbesondere weil die idealistischen Vorstellungen ganz nach Robin Hood in der Praxis nicht zu realisieren waren. Trotzdem inspirierte Michael Graf diese Arbeit enorm, vor allem vor dem Hintergrund den „Schwächeren“ helfen zu können. Da das Arzthaftungsrecht mit Personenschäden häufig auch Fälle des Versicherungsrechts mitbrachte, baute der junge Anwalt mit großem Erfolg diese beiden Bereiche in der Münchener Kanzlei aus.
Schon immer war klar, dass Michael Graf ausschließlich für die schwächere Seite des Patienten eintreten wollte. Trotz finanziell lukrativer Anfragen von Arztpraxen und Kliniken hat er sich eindeutig gegen eine Betreuung dieser ausgesprochen. Nur so sei das wertvolle Vertrauen zwischen den Patienten als Mandanten und einem Anwalt aufzubauen und zu schützen. Auch die häufig in anderen Kanzleien auftretende Interessenkollision bei Vertretung beider Seiten wolle er unbedingt vermeiden. Diese grundlegende Lebensentscheidung, die sich natürlich auch finanziell auswirkt, hat Michael Graf ganz bewusst getroffen, getreu dem Motto „lieber weniger Geld, aber ein gutes Gewissen“.
Anfang 2014 verliess er München und baute seine eigene „kleine und feine Kanzlei“ in Freiburg auf. Heute sei für ihn das damalige „Münchner Leben“ kaum noch vorstellbar. Er selbst habe sich weg von den „Hauptattributen“ einer Stadt wie München entfernt. Viel Geld zu verdienen und Erfolg zu haben, ganz gleich was dafür im alltäglichen Miteinander im Geschäftsleben erforderlich ist, seien keine Eigenschaften, die das verkörpern, was er sich zu seinem Lebensinhalt gemacht hat. Freiburg sei da ganz anders. „Leben und Leben lassen“ in entspannter, kollegialer Atmosphäre entspricht mehr den Vorstellungen des Rechtsanwalts. Die Menschen hier seien sehr regional eingestellt: Freiburger lieben Freiburg und vor diesem Hintergrund sei es ihnen auch wichtig von einem Freiburger Anwalt betreut zu werden. Auch zwischen den Kollegen in den Arbeitsgemeinschaften im Medizinrecht und im Versicherungsrecht bestehe ein offenes und ehrliches Miteinander. Besonders schätzt Michael Graf auch die Fähigkeit der hiesigen Justiz vor einem sehr professionellen und neutralen Hintergrund auf die menschliche Komponente und die Tragik der Fälle einzugehen.
Mittlerweile führt Michael Graf mit viel Engagement und Erfahrung die Anfang 2014 gegründete Patientenkanzlei ANWALTGRAF, welche sich im redONE in Freiburg befindet. Mit einem sehr guten Team hat die Kanzlei mittlerweile sehr leistungsstarke Unterstützung erhalten, wodurch langjährige juristische Erfahrung mit dynamisch kreativen juristischen Ansätzen in Teamarbeit kombiniert, zu außerordentlichem Erfolg führt.
Ein Geburtsschadensfall, der Michael Graf in der letzten Zeit besonders bewegt hat, ist folgender: Eine hochschwangere Frau liegt in einer Klinik in den Wehen. Leider sind nur eine Hebamme und eine Assistenzärztin eingeteilt. Über viele Stunden wird versucht das Kind natürlich zu entbinden. Obwohl das Fruchtwasser schon bräunlich verfärbt ist und die Herzfrequenz mehrmals aussetzt, wird versäumt sofort einen Facharzt hinzuzuziehen. So kommt es, dass das Kind viel zu spät mittels Kaiserschnitt tot entbunden wird. Es kommt zu einer Wiederbelebung, wobei das Kind nur schwer behindert überlebt. Tragisch sei hier, dass nicht nur der Personalmangel in der Klinik absolut vermeidbar gewesen wäre, sondern das die ganze Familie immens unter diesem Schicksal leidet. Michael Graf bekommt monatlich mit, wie sich das Kind und seine Eltern vom Wesen her immer mehr verändern, was ihn sehr bewegt. Erschwerend komme hinzu, dass die Arzthaftpflichtversicherung bis heute keinen Euro gezahlt hat, obwohl mehrere Gutachten die groben Behandlungsfehler bestätigen. Die Versicherung spielt wohl auf Zeit um die Familie „mürbe“ zu machen. Dies stößt auf absolutes Unverständnis des Rechtsanwalts.
Gerade vor dem Hintergrund eines solchen Falls zeigt sich, dass das Idealbild eines „professionellen sachlichen“ Anwalts nicht funktioniert. Michael Graf bewundert solche Kollegen, die „die Tür zu machen“ und „völlig von den Fällen abschalten“ können. Er hingegen kann solche Fälle nicht an der Türschwelle hinter sich lassen, sondern nimmt diese oft noch mit nach Hause. Aufgabe eines besonnenen Rechtsanwalts ist es gerade dann jedoch, dass er es, trotz dem Mitgefühl mit den Mandanten nach einer kurzen Pause etwas Abstand schafft, um dann die Fälle wieder objektiv und fachlich zu beurteilen.
Dieses reflektierte Umgehen mit den Schicksalsschlägen der Mandanten fügt sich beispielsweise auch in die Bemessung von Schmerzensgeld ein. Schmerzensgeldtabellen hält Michael Graf häufig für veraltet und unbrauchbar, da nur solche Urteile darin Niederschlag finden, welche nicht durch Vergleich oder nicht anderweitig außergerichtlich beendet wurden. Gerade „Meilensteine“ finden darin selten eine Beachtung. Deshalb stellt sich der Anwalt für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe „einfach“ vor, was er angemessen fände, wenn sein Kind oder ein Verwandter der bzw. die Geschädigte wäre und wie lange der Betroffene noch mit diesem Schicksal zu leben habe.
Völlig unverständlich sind für Michael Graf im Alltag eines Rechtsanwalts aber vor allem uneinsichtige und inkompetente Sachbearbeiter von Versicherungen. Hier merkt er an, dass es davon natürlich auch -leider zu wenige- kompetente und vernünftige Ausnahmen gibt. Seiner Meinung nach kommt dieses Problem dadurch zustande, dass die Vorstände von Versicherungen an den falschen Stellen sparen und zu viel Arbeit an zu wenige Sachbearbeiter übertragen und/ oder einen „Leistungsablehnungskurs“ fahren, d.h. die Versicherungsfälle pauschal ablehnen und hoffen, dass sich die Versicherungsnehmer nicht wehren. Dieses „Phänomen“ tritt insbesondere bei Rechtsschutzversicherungen immer häufiger auf, was dazu führt, dass die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung oft umfangreicher ist, als die mit der Gegenseite! Hier sollte sich doch die Frage stellen, ob die RS-Versicherungen nicht auch ein Interesse daran haben, dass ein Rechtsanwalt einen Rechtsschutzfall ins Gewinnen bringt und darauf Zeit verwendet, als daran unnötig und zeitraubend mit fachfremden Sachbearbeitern der RS-Versicherung zu diskutieren.
Ganz aktuell merkt Michael Graf auch etwas zur grenzwertigen Praxis bei einigen Landgerichten an, welche ausufernd die Rechtsprechung des sog. „Immer-So-Beweises“ bei der Aufklärungsrüge im Arzthaftungsrecht anwenden. Der Bundesgerichtshof hat der Behandlerseite zwar zugebilligt, dass diese bei der Parteivernehmung den Umfang der konkreten Aufklärung auch dadurch schildern darf, dass sie darlegt, wie der betroffene Arzt seine Aufklärung üblicherweise pflegt. Dieses Prozedere ist aber laut Bundesgerichtshof als Ausnahme zu verstehen. Unverständlich ist für den Rechtsanwalt, warum manche Landgerichte diese Rechtsprechung trotzdem ausufernd anwenden und den Ärzten somit fast „Freibriefe“ erteilen, um sich recht einfach aus der Aufklärungsrüge entlasten zu können. Aus Sicht von Michael Graf verbietet sich die Anwendung des „Immer-So-Beweises“ beispielsweise bereits dann, wenn es nur ein dünnes und lückenhaftes Aufklärungsdokument gibt. In diesem Fall sei zu vermuten ist, dass die mündliche Aufklärung ebenso unzureichend gewesen ist. Laut dem Patientenrechtegesetz trifft die Beweislasterschwernis dann den Arzt, welcher sich dann nach nicht mehr so ohne weiters auf den „Immer-So-Beweis“ stützen dürfe.
Neben der Arbeit in der Kanzlei widmet sich Michael Graf in seiner Freizeit mit Leidenschaft den Büchern von der britischen Schriftstellerin Agatha Christie mit dem belgischen Privatdetektiv Hercule Poirot. Und die Geschichten von Sherlock Holmes kennt er fast auswendig. Bis heute ungeschlagen ist auch seine Begeisterung für die Fantasietriologie „Herr der Ringe“.
Wenn Michael Graf geschädigten Personen - gleich, ob sie von einer Klinik oder einem Arzt geschädigt sind, oder von einer Versicherung kein Geld erhalten - etwas auf den Weg mitgeben sollte, ist es, dass sich die Geschädigten in jedem Fall von einem Fachmann beraten lassen sollen und sich nicht durch Beiträge im Internet oder pauschale Aussagen von Bekannten in die Irre führen lassen sollten. Jeder Fall ist individuell und jeder Fall verdient eine eigene kompetente Prüfung und Beratung.
Für alle anderen, auch wenn noch keine rechtlichen Probleme bestehen, empfiehlt der Rechtsanwalt dringend den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung - wenn nicht sogar zwei RS-Versicherungen. Bedauerlicher Weise kommt es immer häufiger zu Rechtsstreitigkeiten mit den Rechtsschutzversicherungen, bei denen dann die zweite RS-Versicherung den Streit des Mandanten mit der ersten RS-Versicherung finanzieren würde. Empfehlen kann Michael Graf in diesem Zusammenhang derzeit insbesondere die D.A.S. RS-Versicherung, die Allianz RS-Versicherung, sowie die ÖRAG RS-Versicherung.
Fachanwalt Michael Graf ist seit dem Jahr 2004 als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht und im Medizinrecht spezialisiert tätig. Zunächst arbeitete er erfolgreich als Spezialanwalt für geschädigte Patienten und Versicherungsnehmer in München. Heute ist er als Anwalt und Experte für Patientenrecht und für Versicherungsrecht in Freiburg tätig.
In beiden Rechtsgebieten hat Patientenanwalt Michael Graf während nunmehr ca. 15 Jahren Berufserfahrung seine zwei Fachanwaltstitel erworben. Er ist heute erfolgreicher Fachanwalt für Medizinrecht und zugleich spezialisierter Fachanwalt im Versicherungsrecht mit eigener Spezial- und Expertenkanzlei in Freiburg. Viele hundert erfolgreich bearbeitete Fälle sprechen für die langjährige praktische Erfahrungen von RA Michael Graf, überdies ist er ein von der Bundesrechtsanwaltskammer zertifizierter "Fortbildungs-/ und Qualitätsanwalt".