Als Opfer von Behandlungsfehler und/oder ärztlichem Aufklärungsfehler steht Ihnen ein erhebliches Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Dies gilt nicht nur für Kunstfehler beim Arzt bzw. in einer Klinik, sondern auch für Fehler vom Pflegepersonal im Krankenhaus oder in der ReHa. Hier hilft unser Team Patientenschutz. Auch bei anderen Personenschäden, bspw. durch Unfall, stehen wir Ihnen zu Seite. Zögern Sie nicht, wir machen Ihre Rechte rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung geltend.
Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt bzw. Entbindung sind oft besonders drastisch. Passieren hier Behandlungsfehler oder eine Arzthaftung, dann liegt ein sogenannter Geburtsschaden vor, der für das Kind und für die Eltern dramatische Folgen haben kann. Nicht selten belaufen sich hier die Schadensersatzansprüche auf mehrere Millionen Euro. RA Michael Graf ist ...
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung muss zahlen, wenn Sie bedingungsgemäß berufsunfähig geworden sind, einen Unfall erlitten bzw. erkrankt sind. Auch Sozialleistungsträger, wie bspw. die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, haben Ihnen hier nach den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Leistungen in Geld zu erbringen. Zögern Sie nicht, wir setzen Ihre Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente, auf Erstattung von Arztkosten oder auf Invaliditätsleistung bei Unfall von Anfang an in voller Höhe effektiv und zügig bei der Versicherung durch. RA Michael Graf ist...
Sie brauchen Hilfe bei der Überprüfung, Betreuung und Optimierung Ihrer Ansprüche, Ihrer Finanzsituation, Ihrer Verbindlichkeiten und Ihrer Forderungen? Macht Ihre Versicherung oder Ihr Schuldner Probleme? Haben Sie das Gefühl von einem Geschäftspartner, Behandler, Kunden oder einem sonstigen Dritten unredlich benachteiligt zu werden? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Wir prüfen Ihre finanzielle Situation und beginnen unsere Ermittlungen, um Sie und Ihr Vermögen und Ihre Ansprüche bestmöglich zu betreuen, zu sichern und zu schützen.
"Patientenanwälte vertreten nur eine Seite, und zwar die Seite des geschädigten Patienten!"