Immer wieder hört man in den Medien von schwerwiegenden Behandlungsfehlern, die tragische menschliche Schicksale zur Folge haben. Es sind kleine oder große Fahrlässigkeiten von Ärzten, die eine einschneidende Wirkung auf die Gesundheit des Patienten haben. Doch leider sind solche ärztlichen Kunstfehler mehr als nur Einzelfälle aus den Medien. Sie sind Realität. Die Bundesärztekammer geht von fast 20 Millionen Behandlungsfehlern pro Jahr aus - Tendenz steigend. Denn die Dunkelziffer ist groß.
Behandlungsfehler können für den Betroffenen selbst, und für dessen Angehörige gravierende Folgen haben. Neben Erwerbseinbußen kann ein notwendig gewordener Pflegeaufwand schnell den Alltag der ganzen Familie auf den Kopf stellen.
Zögern Sie nicht! Denn es lohnt sich, sich zur Wehr zu setzen. Wir, die Michael Graf Patientenanwälte haben nicht nur das rechtliche Know-How, um ihren Fall erfolgreich zu führen. Vielmehr besitzen wir als Rechtsanwälte im Medizinrecht auch die notwendigen Kenntnisse aus dem medizinischen Bereich, die uns eine professionelle Handhabung Ihres Falles ermöglichen. Deshalb sind wir die geeigneten Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche gegenüber dem Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt durchzusetzen.
Bei den Behandlungsfehlern handelt es sich um einen Teilbereich aus dem Rechtsgebiet der Arzthaftung. Wir folgen einem routinierten Ablauf, mit dessen Hilfe wir Ihren Fall bestmöglich erfassen können. So sind wir optimal auf einen möglichen Prozess und auf außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite vorbereitet.
Der erste Schritt ist die Beweissicherung. Unsere Anwälte werden alle Patientenakten bei den verantwortlichen Behandlern einfordern. Neben der Behandlungsdokumentation können auch schriftliche Befunde, Einträge in die Patientenkartei, Operationsberichte, Bildbefunde, Abrechnungsunterlagen oder Behandlungsverträge von hoher Relevanz sein.
Auf die Beweiserhebung folgt die Beweisauswertung und die Begutachtung. Dabei untersuchen unsere Anwälte, welche Anhaltspunkte die erhobenen Beweise liefern, und inwiefern sie Ihren Anspruch stützen. Häufig wird im Rahmen der Beweisauswertung ein medizinischer Experte, ein Facharzt oder ein Gutachteninstitut herangezogen.
Anhand der abgeschlossenen Begutachtung können wir die Ihnen zustehenden Ansprüche dann dem Grunde und der Höhe nach berechnen, sie benennen und die Gegenseite mit ihnen konfrontieren.
Neben einem Ausgleich der Erwerbsschäden stehen dem Patienten im Arzthaftungsrecht häufig noch andere Schadenspositionen zu. So kann je nach Fall auch ein Anspruch auf Ausgleich des Haushaltsführungsschadens, oder auf Ersatz der durch die Gesundheitsschädigung notwendig gewordenen Aufwendungen bestehen. Vor allem spielt meist auch der Anspruch auf Schmerzensgeld eine nicht unerhebliche Rolle.
Neben dem Ersatz der bereits entstandenen Schäden wird es in der Regel auch darum gehen, von der gegnerischen Partei ein Anerkenntnis zu erlangen. Durch das Anerkenntnis verpflichtet sich die gegnerische Seite zum Ersatz der Folgeschäden, die dem Patienten aufgrund des Behandlungsfehlers in Zukunft noch entstehen werden.
Bevor wir einen Prozess anstreben, treten wir stets in außergerichtliche Regulierungsverhandlungen mit der Arzthaftpflichtversicherung. Wir versuchen bereits auf diesem Wege eine angemessene Entschädigung für Sie zu erhalten. Sollten diese ersten Verhandlungen keine zufriedenstellenden Ergebnisse mit sich bringen, vertreten Wir Sie gerne kompetent, zuverlässig und erfolgsorientiert vor Gericht.