Die wenigsten Menschen beschäftigen sich aktiv mit dem Szenario, dass sie einmal auf unglückliche Art und Weise in ein Unfallereignis verwickelt sein könnten. Zwar haben viele Bürger irgendwann einmal eine private Unfallversicherung abgeschlossen, doch schon kurz nach dem Abschluss des Vertrages wird das unschöne Thema gedanklich schnell wieder beiseite geschoben.
Deshalb treffen Unfälle die Betroffenen in den aller meisten Fällen unverhofft, plötzlich und mit einer besonderen Härte. Und leider haben sie nicht selten dramatische gesundheitliche Konsequenzen. Oftmals sind die Betroffenen über eine lange Zeit auf ärztliche Betreuung angewiesen oder leiden dauerhaft an Funktionsbeeinträchtigungen.
Neben den körperlichen Gesundheitsschäden verursacht ein Unfallereignis oft auch finanzielle oder existenzielle Ängste. Viele Betroffene können ihrer bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit kurz- oder sogar langfristig nicht mehr nachkommen und sorgen sich um ihr Einkommen. Umso besser ist es, wenn ein Unfallversicherungsvertrag besteht, der vor den finanziellen Folgen einer Invalidität absichern soll.
Doch viele Versicherungen verweigern die Leistung oder bieten nur unzureichende Zahlungen an. Für die Unfallbetroffenen, die sich ohnehin schon mit vielfältigen neuen Herausforderungen in ihrem Leben konfrontiert sehen, ist dies alles andere als leicht. Denn sie verfügen in der Regel weder über die Kenntnisse noch über die Erfahrung, wie sie ihre bestehenden Ansprüche gegenüber ihrem Versicherungsgeber schnellst- und bestmöglich durchsetzen können. Dabei ist es wichtig, sich von den Taktiken der Versicherungsunternehmen nicht einschüchtern zu lassen und auf die einem zustehenden Rechte zu beharren.
Genau aus diesem Grund lohnt es sich, einen Experten zu Rate zu ziehen. Wir, die Michael Graf Patientenanwälte, sind der geeignete Ansprechpartner für Sie. Denn durch unsere langjährige Erfahrung verfügen wir über das notwendige Know-How um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung durchzusetzen.
Um die vertraglich vereinbarten Leistungen der Versicherung zu erhalten, sollten sich Unfallbetroffene unbedingt an ein bestimmtes Prozedere halten.
Zuallererst muss das Unfallereignis fristgerecht und formgerecht bei der Versicherung gemeldet werden. Eine solche „Unfallanzeige“ ist die Kernvoraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätsrente. Besonders relevant dabei: In der Regel ist in den Versicherungsbedingungen eine Jahresfrist festgelegt, innerhalb derer die Invalidität der Versicherung mitgeteilt werden muss.
Ganz allgemein sollten sie sich zeitnah mit ihrer Unfallversicherung auseinandersetzen. Denn in Deutschland gilt eine kurze Verjährungsfrist von gerade einmal drei Jahren.
Als ihr Rechtsbeistand werden wir zuallererst eine Kopie der Versicherungsakte bei Ihrer Versicherung anfordern. Denn für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche müssen wir alle Details ihres Versicherungsvertrages kennen: Was wurde bei Vertragsschluss angegeben? Welche Leistungen sind vereinbart? Was ist versichert und was nicht? Welche sonstigen Unterlagen finden sich in Ihrer Versicherungsakte? Gibt es Zeugen, die zum Unfallereignis aussagen können? Was besagt die ärztliche Behandlungsdokumentation über die bei Ihnen bestehende Invalidität?
Haben wir erst einmal die Antworten auf diese Fragen gesammelt, geht die Beweisauswertung und Beweisbegutachtung los. Unter Umständen ziehen wir hierfür ein Gutachteninstitut - also einen medizinischen Experte oder Facharzt - hinzu.
Die Beweisbegutachtung und -auswertung ermöglicht es uns, die Ihnen zustehenden Ansprüche zu ermitteln und ihre Versicherung mit der konkreten Forderung zu konfrontieren.
Im Sinne unserer Mandanten bemühen wir uns stets zuerst darum, eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung zu finden. Denn so können die oftmals sehr lange Dauer eines Prozesses und die damit einhergehenden Kosten vermieden werden. Im Besten Falle erzielen wir auf diesem Wege eine zeitnahe und angemessene Lösung für unsere Mandanten. Sollte die jeweilige Versicherung nicht bereit sein, ihre Ansprüche zu regulieren, so reichen wir für Sie gerne eine fundierte und zielorientierte Klage ein … natürlich nicht nur in Freiburg, sondern bundesweit!