Die Kanzlei Graf Johannes Patientenanwälte in Freiburg steht für Fachwissen und Erfahrung. Die aktuellsten Beiträge aus anerkannten juristischen
Fachzeitschriften zum Versicherungsrecht bzw. Medizinrecht finden Sie hier abgedruckt:
VersR 2014, 872 - Feststellungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer
Das Deckungsinteresse des Versicherungsnehmers im Rechtsschutzversicherungsrecht ist nicht identisch mit seinem Gebühreninteresse. Der VN hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, geklärt zu erhalten, in welchem Umfang die RS-Versicherung zur Deckung verpflichtet ist, bzw. in welchem Umfang sie bereits Deckung erteilt hat und Einwendungen nicht mehr erheben kann.
VersR 2014, 872 Eine Feststellungsklage
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r+s 2014, 497 - Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer und Präklusion nach § 128 VVG
Der Rechtsschutzversicherer ist nach erteilter Deckungszusage mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die er zum Zeitpunkt der Abgabe hätte erkennen können, weil sich der Versicherungsnehmer darauf verlassen können muss, dass der Versicherer die Sachlage vor Erteilung einer Deckungszusage sorgfältig prüft. Einwendungen müssen von der Rechtsschutzversicherung gemäß § 128 VVG n.F., 18 Abs. 1 ARB unverzüglich geltend gemacht werden.
r + s 2014, 497 Der Rechtsschutzversiche
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r+s 2014, 14 - Deckungsklageantrag und Rechtsschutzfall in der Produkt- / Arzthaftung
Ein Rechtsschutzfall in der Produkthaftung und Arzthaftung, der sich gegen den Hersteller und gegen die Ärzte richtet, ist generell als Deliktsrecht und damit grundsätzlich als sog. Schadensersatzrechtsschutz nach §§ 2a, 4 I) a) der ARB einzustufen.
r + s 2014, 14 Rechtsschutzfall in der P
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