Seit dem Jahr 2004 beraten und vertreten wir im Medizinrecht und Versicherungsrecht die Anspruchsinteressen geschädigter Patienten gegen die Abwehrinteressen von Kliniken, Ärzten und Versicherungen. Wir sind nach vielen Jahren anwaltlicher Praxis im Personenschadensrecht zu der festen Überzeugung gelangt, dass sich wirklich gute Lösungen vor allem im außergerichtlichen Bereich finden und erzielen lassen.
Eine gute Lösung für unsere geschädigten Mandanten kann im außergerichtlichen Bereich oft schon innerhalb von zwei bis drei Jahren gefunden werden. Die Verfahrensdauer vor Gericht ist um ein Vielfaches höher. Schon vor den staatlichen Pandemiemaßnahmen litt die Justiz unter knappen staatlichen Mitteln und Ressourcen, weil für die Justiz und Gerichte viel zu wenig Gelder für Personal und Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Dies führt häufig dazu, dass die Gerichte die steigenden Zahlen von Verfahren und Akten oft nicht mehr zeitgerecht und teilweise nicht mehr mit der gebotenen Genauigkeit bearbeiten können. Verfahrensleitende Verfügungen, Terminierungen und Entscheidungen erfolgen nicht selten mit massiven Verspätungen. Derzeit liegt die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens im Personenschadens-/versicherungsrecht bei Durchlaufen aller Instanzen bei weit über 10 Jahren, die Tendenz ist steigend. Diese viel zu lange gerichtliche Verfahrensdauer schädigt den geschädigten Rechtsschutzsuchenden meist zusätzlich, da er hierdurch in eine wirtschaftliche und/oder existenzielle Krise gerät. Außerdem ist zu beobachten, dass die Rechtsschutzversicherer heutzutage zunehmend versuchen, den vertraglich geschuldeten Kostenschutz für ein Gerichtsverfahren zu verweigern oder zu beschneiden, so dass auch die Auseinandersetzung mit den Rechtsschutzversicherern zu massiven Verzögerungen führt. Aus all diesen Gründen haben wir uns auf gute außergerichtliche Lösungen spezialisiert.
Eine gute Lösung für unsere geschädigten Mandanten geht mit einer angemessenen Regulierungssumme in Geld einher. Der geschädigte Mandant möchte zeitnah seine Ansprüche reguliert wissen, er möchte eine angemessene Abfindungssumme haben. Eine hohe Schadens-/Abfindungssumme lässt sich im außergerichtlichen Bereich durch erstklassige Beweisbeschaffung und -prüfung sowie durch anschließende intensive Verhandlung mit der gegnerischen Klinik oder Versicherung erzielen. Im Gegensatz dazu bietet ein gerichtliches Verfahren keine Vorteile. Nicht selten fördert und zementiert gerade die Einreichung einer Klage das Abwehrverhalten von Kliniken, Ärzten und Versicherungen. Hinzu kommt, dass die Gerichte heute die zeitlichen Zusatzaufwände scheuen, die ein zusätzliches Güteverfahren oder zusätzliche Güteversuche des Richters (§ 278 ZPO) mit sich bringt. Zeitgerechte schriftliche Vergleichsvorschläge von Richtern und umfassende Vergleichsverhandlungen vor dem Gerichtstermin können aufgrund der Zeitnot und Arbeitsüberlastung der Richter meist nicht mehr erfolgen. Ein Gerichtsverfahren mutiert daher in aller Regel zu einem echten Streitverfahren, in dem die gegnerische Klinik oder Versicherung gut taktisch auf Zeit spielen kann, und auch Richter in manchen Fällen die Akte "schieben" wollen, um auf den ersehnten Richterwechsel zu warten. Zu oft kann ein Richter heutzutage - aufgrund der hohen Zahl der Akteneingänge - das einzelne Schicksal des Klägers leider nicht angemessen sehen und würdigen, nicht selten werden die Grundsätze des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit der Prozessökonomie geopfert. Daher läuft ein Gerichtsverfahren in der Regel auf eine gerichtliche Endentscheidung hinaus, die erst nach sehr vielen Jahren erfolgt und die im Personenschadens-/versicherungsrecht häufig bloß eine "Alles oder Nichts" - Entscheidung ist, da gerade die streitigen Kausalitätsfragen das Urteil in die eine oder andere Richtung führen. Auch daher haben wir uns auf gute außergerichtliche Lösungen für unsere Mandanten spezialisiert.
Die Graf Johannes Patientenanwälte sind Experten für außergerichtliche Lösungen, d.h. wir sind in der Arzthaftung, bei Behandlungsfehler und bei Streit mit der Versicherung auf die außergerichtliche gütliche Durchsetzung der Ansprüche und Rechte des Mandanten spezialisiert.
Daher lautet unser Auftrag, dass wir die außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche und Rechte übernehmen und forcieren. Im Einzelfall bringen wir die Ansprüche unserer Mandanten auch vor Gericht, insbesondere mittels sog. "selbständigen Beweisverfahren" (vgl. hierzu unsere FAQ und unseren Podcast).
Ziel unseres Auftrags ist eine Regulierung bzw. gütliche Lösung (soweit möglich) ohne Einschaltung der Gerichte. Wir erzielen für Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie Rente bei Berufsunfähigkeit und/oder Invaliditätsleistung bei Unfall.
Unsere Philosophie und Kompetenz macht uns stark für eine außergerichtliche Lösung. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine rasche und gute außergerichtliche Lösung unserem Mandanten und dem Fall in der Regel mehr dient, als jahrelanger - womöglich jahrzehntelanger - Rechtsstreit vor Gericht (ohne Gewissheit über dessen Ausgang). Sollte eine außergerichtliche gütliche Lösung trotz unserer umfassenden Regulierungsmaßnahmen scheitern, bspw. weil sich die Gegenseite hiergegen „sperrt“, so wird der Mandant im Rahmen unseres außergerichtlichen Auftrags selbstverständlich über alle weiteren Möglichkeiten (insbesondere über die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche durch unsere Kanzlei oder durch eine andere Rechtsanwaltskanzlei, sog. "Prozessanwälte") beraten. Unter bestimmten Umständen kann die Kanzlei Graf Johannes Patientenanwälte nach Abschluss des außergerichtlichen Geschäfts auch eine Fortführung der Angelegenheit im gerichtlichen Bereich gesondert anbieten, diese Entscheidung trifft die Kanzlei nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung ihrer Funktion als Organ der Rechtspflege.
Wir sind zudem Profis im Berufungsrecht gegen Urteile der Landgerichte in 1. Instanz. Im Medizinrecht und Versicherungsrecht prüfen wir Fehlurteile der Landgerichte und reichen Berufung beim Oberlandesgericht ein.